17 Settembre 2017

Gierige Landesbedienstete

Stefan Perini ("Wirtschaft Quer")

Die Landesregierung stellt in Aussicht, dass Landesbedienstete privat dazuverdienen dürfen. Das schürt den Neid einiger.

Südtirol entwickelt sich zur Neidgesellschaft – und nicht selten richtet sich der Neid gegen die Landesbediensteten. Jüngstes Beispiel: Um die Landesverwaltung als Arbeitsplatz attraktiver zu machen, denkt die Landesregierung laut darüber nach, die Möglichkeit der Nebentätigkeit für Landesbedienstete auszuweiten (heute darf man, nach Genehmigung durch den Vorgesetzten, bis zu 30% des Bruttogehaltes dazuverdienen).

Das Nachrichtenportal stol.it ließ es sich nicht nehmen, eine Online-Umfrage zu starten. Bis 14. September haben 3.400 Personen darüber abgestimmt. Hier die Ergebnisse, die allerdings nicht den Anspruch auf Repräsentativität erheben können: 46% der Stol-Leserschaft meint auf die Frage, ob Beamte privat dazuverdienen dürfen „Nein, die Beamten kriegen den Hals wohl nie voll“. Weitere 18% fragen sich, woher denn die Beamten die Zeit dafür hernehmen würden“. 36% sprechen sich für die Möglichkeit eines Zweitjobs aus, falls „die Arbeit beim Land nicht darunter leidet“.

Da haben wir sie, diese geldgierigen Landesbeamten, die womöglich schon in ihrer Arbeitszeit private Angelegenheiten erledigen. Bedient wird mit dieser Umfrage genau dieses Klischee, das offensichtlich noch stark in der Südtiroler Bevölkerung festsitzt. Wer die Landesverwaltung von innen kennt, stört sich nicht wenig an diesem Bild. Es gibt sehr wohl Führungskräfte, die ihren Mitarbeitern einiges an Leistung abverlangen – zum Teil mehr als in der Privatwirtschaft. Und die Zeiten von Landesbeamten-Witzen der Sorte „Kaffeepause zwischen 8 und 12 und zwischen 14 und 17 Uhr“ gehören endgültig der Vergangenheit an.

„Wenn Freiberufler neben ihrem Job noch in 20 Verwaltungsräten sitzen können, dann dürfte der Zweitjob eines Landesbediensteten auch kein Problem sein“.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum Landesbediensteten berufliche Entwicklungsmöglichkeiten verbaut werden, die anderen offenstehen. Mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit (Bauer) ist es beispielsweise Handelskammer-Bediensteten nicht erlaubt, unternehmerisch tätig zu sein. Wo aber liegt das Problem, wenn ein Beamter beispielsweise am Wochenende eine Bar in der Sportzone betreibt? Ich gehe soweit zu behaupten, dass diese Regelung diskriminierenden Charakter hat. Da wäre dann noch die Qualität der Arbeitsleistung. Bei Freiberuflern, wie Rechtsanwälten, Wirtschaftsberatern und Rechnungsprüfern, stellt niemand die Qualität der Arbeitsleistung in Frage, wenn diese nebenher noch in 20 Verwaltungsräten sitzen. Warum soll bei Beamten nicht gehen, was bei Freiberuflern Gang und Gäbe ist?

Prima pubblicato in “Die Neue Südtiroler Tageszeitung”, edizione del 16 settembre 2017

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