17. Zahlungen der Verwaltung

Daten zu den Zahlungen

Rechtliche Grundlage: Art. 4-bis Abs. 2, GvD Nr. 33/2013
2. Jede Verwaltung veröffentlicht auf der Website, auf einer deutlichen Sektion der „Trasparente Verwaltung“, die Daten zu den Zahlungen und erlaubt die Konsultation bezugnehmend auf die Art der Ausgaben, auf einen bestimmten Zeitraum und auf die Begünstigten.

Jahr 2023

Jahr 2022

Jahr 2021

Jahr 2020

Jahr 2019

Jahr 2018

Siehe Bandi Alto Adige und PERLAPA


Daten zu den Zahlungen des SSN

Rechtliche Grundlage: Art. 41 GvD Nr. 33/2013

Die Informationen zu den Zahlungen des SSN ex Art. 41 des GvD Nr. 33/2013 fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Instituts.


Indikator für Zahlungszeiten

Rechtliche Grundlage: Art. 33 GvD Nr. 33/2013
1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen jährlich einen Indikator ihrer Durchschnittsfristen für die Zahlung von Gütern, Diensten und Lieferungen mit der Bezeichnung „Indikator für Zahlungspünktlichkeit“. Ab dem Jahr 2015 veröffentlichen die öffentlichen Verwaltungen alle drei Monate einen Indikator gleichen Gegenstands mit der Bezeichnung „dreimonatlicher Indikator für Zahlungspünktlichkeit“. Die Indikatoren laut diesem Absatz werden auch über ein einziges Portal nach dem Muster und den Modalitäten ausgearbeitet und veröffentlicht, die mit einem nach Anhören der Vereinigten Konferenz zu erlassenden Dekret des Präsidenten des Ministerrates bestimmt werden müssen.

Alljährliche Veröffentlichung der durchschnittlichen Zeiten für Zahlungen bei Ankäufen, Dienstleistungen und Lieferungen:

Jahr 2023: – 16,43

4. Trimester: -22,80
3. Trimester: -11,96
2. Trimester: -19,03
1. Trimester: -12,61

Jahr 2022: – 17,12

Jahr 2021: -15,85

Jahr 2020: -19,57

Jahr 2019: -21,99

Jahr 2018: -22,07



Mitteilung über nicht bestehende Verbindlichkeiten

Rechtliche Grundlage: Artikel 7, Absatz 4 und 4-bis des Gesetzesdekretes Nr. 35/2013.

Zahlung der fälligen Verbindlichkeiten der öffentlichen Verwaltung gemäß Gesetzesdekret Nr. 35/2013

2022:

Bis zum 31. Dezember des Jahres 2021 sind die Verbindlichkeiten insgesamt 51.002 Euro.
Siehe Jahresbeschluss 2022.

2021:
Bis zum 31. Dezember des Jahres 2021 sind die Verbindlichkeiten insgesamt 21.570 Euro.
Siehe Jahresbeschluss 2021.

2020:
Bis zum 31. Dezember des Jahres 2020 sind die Verbindlichkeiten insgesamt 17.162 Euro.
Siehe Jahresbeschluss 2020.

2019:
Bis zum 31. Dezember des Jahres 2019 sind die Verbindlichkeiten insgesamt 47.563 Euro.
Siehe Jahresbeschluss 2019.

2018:
Bis zum 31. Dezember des Jahres 2018 sind die Verbindlichkeiten insgesamt 45.301 Euro.
Siehe Jahresbeschluss 2018.

IBAN und elektronische Zahlungen

Bankkontokorrent AFI:

Schatzamt der Autonomen Provinz Bozen: Südtiroler Sparkasse A.G., Sparkassestrasse, 12, Bozen

IBAN: Nr. IT22Q0604511619000000000182

BIC: CRBZIT2B107


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