16. Mai 2017

Wohnen – Gute Ansätze und grobe Schnitzer

Der Landes-Gesetzesentwurf ‚Raum und Landschaft‘ liegt nun vor. „Einige Ansätze sind gut, andere sind unvollständig oder verbesserungsbedürftig“, sagt AFI-Direktor Stefan Perini. Nun macht das AFI in 10 Punkten deutlich, wonach sich eine sozial gerechte Wohnungspolitik in Südtirol ausrichten sollte.

Nach Vorgabe seiner Trägerorganisationen beschäftigt sich das AFI | Arbeitsförderungsinstitut seit Jahresbeginn intensiv mit der Zukunft des Wohnens in Südtirol. „Wir haben Statistiken eingeholt, uns mit Zukunftstrends beschäftigt, die Vorschläge der Interessensvertretungen bewertet, die Sozialpartner angehört und den Gesetzesentwurf ‚Raum und Landschaft‘ kritisch durchleuchtet“, berichtet AFI-Mitarbeiter Friedl Brancalion. Einige Ansätze im neuen Gesetzesentwurf seien gut, andere stark verbesserungsbedürftig, heißt es aus dem AFI.

Prinzipiell positiv bewertet das AFI beispielsweise:
• eine flexiblere Raumordnungsverwaltung durch den erweiterten Entscheidungsspielraum der Gemeinden;
• die Maßnahmen zur Förderung der Wiedergewinnung, wie die Befreiung und Reduzierung von Abgaben;
• die neuen Maßnahmen der Bauförderung in kompakten Siedlungsgebieten;
• Beibehalten des Prinzips, Baugrund für den geförderten Wohnungsbau zweckzubestimmen.

Um soziale Gerechtigkeit über Wohnungspolitik herbeizuführen, stellt das AFI folgende Überlegungen an:

 

  • beim geförderten Baugrund sollte das Gesetz in erster Linie nicht zwischen Wohnraum für Ansässige bzw. für Nicht-Ansässige unterscheiden, sondern zwischen Grundwohnbedarf und sekundären Bedarf. Die Ansässigkeit kann bestenfalls als untergeordnetes Kriterium fungieren;
  • der Zeitraum der Sozialbindung muss wieder länger angesetzt werden, im Idealfall ‚auf ewig‘. Nur so kann eine scharfe Linie zwischen dem Wohnmarkt für den Grundbedarf und den für den „Sekundärbedarf“ gezogen werden;
  • der Wertzuwachs in Folge von Umwidmung muss zum größeren Teil der Öffentlichen Hand zufließen. Die Anhebung auf mindestens 66% und der primäre Einsatz dieser Geldmittel zur Förde-rung des sozialen und geförderten Wohnbaus ist entscheidend, um die Kosten des Baugrundes spürbar zu senken und somit ‚leistbares Wohnen‘ zu ermöglichen.

Die Zehn Punkte für Neues Wohnen in Südtirol werden im Detail vorgestellt auf dem Euregio-Seminar ‚Wohnbau zwischen Regulierung und Marktwirtschaft‘ am 24. Mai an der Eurac Bozen. Hier geht es zum Tagungsprogramm. Die Teilnahme ist kostenlos,  Anmeldung aus organisatorischen Gründen erwünscht.

Informationen zu den ‚Zehn Punkte für Neues Wohnen in Südtirol‘ erteilt AFI-Forscher Friedl Brancalion (T. 0471 41 88 40, friedl.brancalion.afi-ipl.org); zum Euregio-Seminar Mitarbeiter Lorenzo Vianini (T. 0471 41 88 30, lorenzo.vianini@afi-ipl.org).

AFI Pressemitteilung | Wohnen

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