07. April 2021

Lokale IRPEF-Zuschläge als Werkzeug der sozialen Gerechtigkeit

Foto: Pixabay

Einkommen

Die lokalen IRPEF-Zuschläge sind Einnahmequellen für die Gebietskörperschaften und stellen gleichzeitig ein Werkzeug für die Umverteilung der Einkommen dar. Die jüngsten Analysen des AFI | Arbeitsförderungsinstituts der Einkommenserklärungen der Südtiroler/innen im Jahr 2019 haben ergeben, dass in der Provinz Bozen rund 90.000 Personen den regionalen IRPEF-Zuschlag entrichtet haben. Insgesamt wurden mit dieser Steuer über 28 Mio. € eingehoben. Weitere 4 Mio. € kommen vom IRPEF-Zuschlag der Gemeinden, der allerdings 2019 nur in 9 von 116 Südtiroler Gemeinden erhoben wurden. „Auch wenn durch diese beiden Zuschläge keine große Summen bewegt werden, so können sie doch dazu dienen, ein inklusives Wirtschaftswachstum zu fördern und die soziale Kluft einzudämmen“, betont AFI-Direktor Stefan Perini.

91.989 Personen haben mit den Steuererklärungen 2019 den regionalen IRPEF-Zuschlag entrichtet. Dieser belief sich im Schnitt auf 306 € und ist somit der viertniedrigste italienweit. 2019 wurden durch diese Steuer insgesamt 28,2 Mio. € in die Landeskasse gespült – 2,4 Mio. € mehr als im Vorjahr.

Nur 9 Gemeinden sehen den Gemeinde-IRPEF-Zuschlag vor

Nur 9 Südtiroler Gemeinden haben im Jahr 2019 einen Gemeinde-IRPEF-Zuschlag eingehoben. Davon betroffen waren 55.397 Personen (das entspricht 12,9% der Südtiroler Steuerzahler), mit einem Gesamtaufkommen von 4,1 Mio. €. Jede Gemeinde kann frei über den Gemeinde-IRPEF-Zuschlag entscheiden, sowohl in Bezug auf den Steuersatz als auch auf die Steuerklassen und die Befreiungen. 7 der 9 Gemeinden, die den IPREF-Zuschlag erheben, sehen einen einheitlichen Hebesatz vor; 2 Gemeinden haben die Steuersätze nach Einkommen gestaffelt. 5 Gemeinden haben für die niedrigsten Einkommensklassen eine Steuerbefreiung eingeführt. Die unterschiedliche Gestaltung des Gemeindezuschlages nach Einkommen und Steuerbefreiungen führt zu verschiedenen Typologien von Einhebungssystemen, die alle den Anspruch erheben, eine gerechtere Einkommensverteilung herbeizuführen.

Das Steuersystem als Werkzeug für eine gerechtere Gesellschaft

In Krisenzeiten, wie wir sie gerade erleben, fällt die Entscheidung über den Einsatz öffentlicher Gelder nicht leicht: Können Ausgaben gekürzt werden, um über Steuersenkungen den Bürgerinnen mehr Kaufkraft zuzuführen? Viele fordern eine Reduzierung der Steuerlast durch Aufhebung des IRPEF-Zuschlags. In den letzten Jahren wurde in Südtirol versucht, das Steuersystem besser auszutarieren, um der ungleichen Einkommensverteilung entgegenzuwirken. Denn, auch in Südtirol ist die Gefahr der Armut konkret: 17,5% der Bevölkerung sind armutsgefährdet (ASTAT, 2021). Um gegenzusteuern wurde beschlossen, ab dem Steuerjahr 2020 die No-Tax-Area von 28.000 € auf 35.000 € anzuheben. Gleichzeitig wurde der Steuersatz für Einkommen über 75.000 € von 1,23% auf 1,73%, d.h. um einen halben Prozentpunkt, angehoben. „Ziel ist es, durch eine höhere No-Tax-Area und eine stärkere Steuerprogression die aktuelle Konjunkturflaute zu durchtauchen, ohne die schwächsten Glieder der Gesellschaft zu treffen“, erklärt AFI-Forscher Matteo Antulov.

Stellungnahme von AFI-Präsident Dieter Mayr

 “Steuer sind allgemein ein wichtiges Instrument für die Umverteilung von Einkommen und für die Herbeiführung von sozialer Gerechtigkeit. Deshalb will das AFI auch die jüngsten Entwicklungen der Steuerreform in Italien genau mitverfolgen.“

Der AFI-Zoom Nr. 56 „Südtirols erklärte Einkommen im Jahr 2019 – Teil 5: Die lokalen IRPEF-Zuschläge“ kann hier, von der Homepage des Instituts www.afi-ipl.org heruntergeladen werden.

Weitere Informationen erteilen AFI-Direktor Stefan Perini Perini (T. 349 833 40 65, stefan.perini@afi-ipl.org) oder  AFI-Forscher Matteo Antulov (T. 0471 41 88 38, matteo.antulov@afi-ipl.org).

AFI Pressemitteilung | Einkommen

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