Druck: Handwerk und Industrie

Beruf Lehrdauer
Buchbinder *in 36 Monate
Medientechnologe Druck *in 48 Monate
Mediengestalter – digital und print *in
Medientechnologe Druckverarbeitung *in
Mediengestalter Technick *in
Fotograf *in
Medientechnologe Werbetechnik *in

Lehrzeitverlängerung: Sollte der Lehrling am Ende der Ausbildungswege die Qualifikation, das Berufsbildungsdiplom oder das Diplom der Staatlichen Abschlussprüfung nicht erworben haben, so kann das Lehrverhältnis um ein Jahr verlängert werden.

Probezeit: 30 effektive Arbeitstage.

Wochenarbeitszeit: 40 Stunden, aufgeteilt auf fünf oder sechs Tage.

Jahresurlaub im Sektor DRUCKHANDWERK: 180 Stunden, für Lehrlinge unter 16 Jahren 30 Kalendertage (Jugendschutz).

Jahresurlaub im Sektor DRUCKINDUSTRIE: 22,5 Arbeitstage, in Betrieben mit Sechstagewoche 27 Arbeitstage, für Lehrlinge unter 16 Jahren 30 Kalendertage (Jugendschutz).

Freistellungen im DRUCKHANDWERK: vier Tage (Ersatz für die vier abgeschafften kirchlichen Feiertage), 16 Stunden als Arbeitszeitverkürzung.

Freistellungen in DRUCKINDUSTRIE: vier Tage im Jahr als Ersatz für die abgeschafften kirchlichen Feiertage und 66 Stunden und 40 Minuten als Arbeitszeitverkürzung.

Lehrlingslohn im Sektor DRUCKHANDWERK: Grundlage für die Berechnung des Lehrlingslohnes ist der Monats-Bruttolohn der Lohnstufe 5 (Qualifizierter Arbeiter). Für Lehrlinge, welche nach dem 1. Juli 2016 eingestellt worden sind, unterscheidet sich der Lohn ab dem 1. Lehrjahr nach Schulerfolg.

DRUCK HANDWERK
Lohngrundlage Brutto/Monat Kategorie 5
(seit 01.12.2022)
1.441,80 €
Lehrlingslohn bei Schulzeugnis 7+
1. Lehrjahr 35% 504,63 € 45% 648,81 €
2. Lehrjahr 50% 720,90 € 60% 865,08 €
3. Lehrjahr 60% 865,08 € 70% 1009,26 €
4. Lehrjahr 70% 1009,26 € 80% 1.153,44 €

Lehrlingslohn im Sektor DRUCKINDUSTRIE: Grundlage für die Berechnung des Lehrlingslohnes in der Druckindustrie ist der Bruttolohn der Lohnstufe D2 für Lehrlinge in der Produktion und Lohnstufe C2 für Bürolehrlinge.

DRUCKINDUSTRIE Produktion D2 Bürokraft C2
Lohngrundlage Brutto/Monat
(ab 01.10.2022)
     1.424,64 € 1.621,32 €
Lehrlingslohn
1. Lehrjahr 45% 641,08 € 729,59 €
2. Lehrjahr 60% 854,78 € 972,79 €
3. Lehrjahr 70% 997,24 € 782,42 €
4. Lehrjahr 80% 1.139,71 € 1.021,94€

13. Monatslohn: Wird in der Regel im Dezember ausbezahlt. In der Druckindustrie wird der 13. Monatslohn in der Regel am Tag vor Weihnachten ausbezahlt.

Krankheit oder außerbetrieblicher Unfall: Vom 1. bis zum 180. Tag steht dem Lehrling Krankengeld im Ausmaß von 100% des monatlichen Lohns zu. Bei Krankheit bis zu sieben Tagen steht für die ersten drei Krankheitstage keine Entlohnung zu. Die Abwesenheit ist mit dem Krankenschein (Hausarzt) zu belegen.

Arbeitsunfall: Wird nicht vom Hausarzt, sondern vom Krankenhaus aus medizinisch betreut und bescheinigt; der Hausarzt kann die Arbeitsunfähigkeit nur verlängern. Der Betrieb ist verpflichtet, die Entschädigung des INAIL auf 100% der Entlohnung zu ergänzen.

Abfertigung und Zusatzrente: Entscheidet sich der Lehrling für den „Laborfonds“, dann zahlt auch der Arbeitgeber einen monatlichen Beitrag ein, der vom Kollektivvertrag festgelegt ist.

Druck Handwerk: Entscheidet sich der Mitarbeiter 1% einzuzahlen, zahlt der Arbeitgeber 1,2% ein. Entscheidet sich der Mitarbeiter 2% oder mehr einzuzahlen, zahlt der Arbeitgeber 2% ein.

Druckindustrie: Entscheidet sich der Lehrling, seinen persönlichen Anteil der prozentuellen Beitragszahlung des Zusatzrentenfonds auf 3% oder mehr zu erhöhen, wird auch der Arbeitgeber diesem Fonds einen Anteil in Höhe von 3% derselben Vergütung ab der jeweiligen Mitteilung an den Arbeitgeber zuteilen. Weitere Informationen dazu in Kapitel 1 „Allgemeine Bestimmungen für Lehrlinge“ unter den Schlagwörtern „Abfertigung“ und „Zusatzrente“. Bei Vorhandensein des neuen kollektivvertraglichen Zusatzlohnelementes ERC beträgt der Prozentsatz des Arbeitgeberanteils 1,2%; ansonsten beträgt der Prozentsatz des Arbeitgeberanteils seit 2021 genau 1,5% (ab 2022 1,6% und ab 2023 1,7%).

Kündigungsfrist: 15 Tage beginnend am Montag nach Abgabe der Kündigung. Das Dienstverhältnis ist schriftlich zu beenden.

Geregelt wird das Arbeitsverhältnis der Lehrlinge im Sektor DRUCKHANDWERK von den gesetzlichen Bestimmungen für Lehrlinge im Allgemeinen, vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag, unterschrieben am 08.06.2022, vom Landesgesetz für die Provinz Bozen vom 4. Juli 2012 Nr. 12, „Ordnung der Lehrlingsausbildung“ und vom Landesabkommen zur Neuregelung des Lehrlingswesens im Bereich Handwerk vom 13.12.2021.

Geregelt wird das Arbeitsverhältnis der Lehrlinge im Sektor DRUCKINDUSTRIE von den gesetzlichen Bestimmungen für Lehrlinge im Allgemeinen, vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vom 19.01.2021, vom Landesgesetz für die Provinz Bozen vom 4. Juli 2012 Nr. 12, „Ordnung der Lehrlingsausbildung“, und vom Landesabkommen zur Neuregelung des Lehrlingswesens im Bereich Industrie vom 06.07.2021.


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