13. Mai 2018

Gerechter dank Korrektur

Stefan Perini ("Wirtschaft Quer")

Die Landesregierung hat für die EEVE die Einkünfte aus Landwirtschaft sowie der Selbständigen nach oben korrigiert. Das ist notwendig und gut so.

Der Zugang zu Sozialleistungen kann an die wirtschaftliche Bedürftigkeit oder auch nicht gekoppelt werden. Mag es für einige Leistungen durchaus Sinn machen, diese universell und ohne Bedarfsprüfung zur Verfügung zu stellen, ist es für andere sinnvoll, sie erst bei nachweisbarer wirtschaftlicher Bedürftigkeit einzuräumen. 2011 hat die Landesregierung die Grundsatzentscheidung getroffen, die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung, kurz EEVE, einzuführen. Sie soll eine gerechte und einheitliche Behandlung beim Zugang zu öffentlichen Leistungen gewährleisten.

Je realitätsgetreuer die Einkommens- und Vermögenssituation in den Erklärungen abgebildet ist, desto zielgenauer und gerechter kann der soziale Transfer erfolgen. Das italienische Steuersystem ist in dieser Sache nicht gerade eine Hilfe. Bekanntlich ist die Steuerhinterziehung in Italien im europäischen Vergleich hoch. Vor allem Unternehmen und Selbständige stehen im Verdacht, größere Anteile ihres Einkommens am Fiskus vorbei zu erwirtschaften. Das weiß auch die Landesregierung. In einer Durchführungsverordnung hat sie festgelegt, dass der Betrag des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit, aus Einzelunternehmen und aus Beteiligung an Gesellschaften auf keinen Fall geringer sein darf als der vom geltenden Kollektivvertrag für den jeweiligen Kollektivvertrag für den jeweiligen Sektor festgelegten Lohn eines qualifizierten Arbeitnehmers im betreffenden Bereich.

„So wie in diesem Fall sollte öfters gearbeitet werden“

Eine technische Arbeitsgruppe unter Mitwirkung des AFI hat jüngst die Anpassungen der Korrekturbeiträge für die Einkünfte der Selbständigen und der Einkünfte aus Landwirtschaft ausgearbeitet. Begutachtet wurden sie von einer Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern der Wirtschaftsverbände, der Gewerkschaften und der Sozialverbände. Konkret heißt das, dass für die EEVE beispielsweise Einkommen von Friseuren oder Schönheitspflegerinnen nicht unter 20.288 € brutto im Jahr liegen dürfen, bei Goldschmieden nicht unter 23.788 €, bei Freiberuflern wie Ärzten und Zahnärzten, Unternehmensberatern, Architekten, Rechts- und Steuerberatern nicht unter 34.804 €. Man darf davon ausgehen, dass infolge dieser Anpassungen die Wohlfahrtsleistungen besser dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden.

Positiv hervorzuheben ist die Arbeitsmethode: Die Zusammenarbeit zwischen Technikern, Sozialpartnern und Politik kann zu guten und breit akzeptierten Lösungen führen.

Zuerst veröffentlicht in „Die Neue Südtiroler Tageszeitung“ vom 12. Mai 2018

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