11. August 2023

Das territoriale Lohnelement in den Südtiroler Landeszusatzverträgen [Zoom 72/2023]

Alessia Paccagnella

Die gesamtstaatlichen Kollektivverträge und die kollektivvertraglichen Verhandlungen zweiter Ebene Ein sind seit Jahren ein Forschungsschwerpunkt des AFI | Arbeitsförderungsinstituts. Angesichts der anhaltenden hohen Inflation und dem daraus folgenden Kaufkrafteinbruch für die Arbeitnehmenden, konzentriert sich die politische Debatte deshalb insbesondere auf die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Die primäre Aufgabe des Kollektivvertrages ist nämlich nicht nur den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu bestimmen, sondern auch die damit verbundene wirtschaftliche Behandlung der Arbeitnehmer.

Für die Studie wurden 43 gesamtstaatliche Kollektivverträge untersucht, die in der Südtiroler Privatwirtschaft angewandt werden und von den gesamtstaatlichen Gewerkschaftsbünden CGIL, CISL und UIL abgeschlossen wurden. 13 dieser Landeszusatzverträge sehen in Ergänzung zum jeweiligen gesamtstaatlichen Kollektivvertrag ein territoriales Lohnelement vor. Im Metallhandwerk steigt die Bruttoentlohnung durch das territoriale Element um +12,8 %. 20 untersuchte Kollektivverträge gewährleisten einen Mindestbruttolohn von mehr als 9,00 € pro Stunde (es handelt sich um jenen Betrag, der zurzeit in einem Gesetzesentwurf als gesetzlicher Mindestlohn für Italien vorgeschlagen wird). Die durchschnittliche kollektivvertragliche Bruttojahresentlohnung eines qualifizierten Arbeitnehmers beträgt 20.916,14 €.

AFI-Zoom Nr. 72  PDF 

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