Frühjahr 2015|01 – Berufspendler im Fokus

AFI Barometer | Arbeitnehmer*innen | Qualität der Arbeit | Work-Life-Balance | 23. April 2015

Der Entwurf des neuen Landespersonalgesetzes sieht die Möglichkeit der obligatorischen Mobilität innerhalb von 50 km vom Wohnsitz des Bediensteten vor. Dieser Umstand hat die Frage neu aufgerollt, wann man von einer „auspendelbaren Entfernung“ sprechen kann. Das AFI hat hinterfragt, wo die Schmerzgrenze bei Südtirols Arbeitnehmern liegt: 7% der Südtiroler Arbeitnehmer wären bereit, eine Pendlerstrecke von mehr als 60 Minuten Fahrtzeit in Kauf zu nehmen, 27% bis zu einer Stunde, 17% bis zu 45 Minuten und 49% bis zu 30 Minuten.

Die zurückgelegten Wegstrecken vom Wohnort zum Arbeitsplatz sind aus mehrfacher Hinsicht interessant. Für die Arbeitnehmer sind sie ein Faktor für Lebensqualität. Für die politischen Entscheidungsträger sind sie mitbestimmend in der Ausrichtung von Mobilitäts-Infrastrukturen und –diensten (Straßen, Öffentlicher Verkehr).

Kurze Wege bedeuten Lebensqualität

In der Umfrage wurden Arbeitnehmer dann als Berufspendler gewertet, wenn sie außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde arbeiten. 38% der befragten Pendler brauchen für den Weg vom Wohnort zum Arbeitsplatz weniger als 15 Minuten, 37% erreichen ihn in 15 bis 29 Minuten. Es zeigt sich also, dass in Südtirol für drei von vier Berufspendlern der Arbeitsplatz innerhalb einer halben Stunde erreichbar ist. Das Auto ist immer noch das Haupt-Transportmittel. Dieses verwenden immerhin 76% der Pendler. 18% der Arbeitnehmer erreichen den Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Graf1 PendlerPendeln für die meisten kein Stress

Pendeln kann durchaus ein Stressfaktor sein und sich negativ auf die Lebensqualität auswirken. Bedingt durch die kurze Pendlerdistanz ist dies in Südtirol jedoch (noch) selten der Fall. Nur 11% fühlen das tägliche Pendeln als sehr starke oder starke Belastung. Der Großteil, nämlich 56%, sieht darin überhaupt kein Problem.

Absolute Schmerzgrenze: 60 Minuten

Eines der Schlüsselelemente des Entwurfs des neuen Landespersonalgesetzes ist die obligatorische Mobilität in einem Umkreis von 50 km vom Wohnort des Arbeitnehmers. Eine Entfernung von 50 Kilometern kann allerdings, je nach Verkehrswegen, einen unterschiedlichen Zeitaufwand bedeuten. Das AFI-Barometer hat hinterfragt, welchen Zeitaufwand Südtirols Arbeitnehmer maximal in Kauf nehmen würden, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Von allen befragten Arbeitnehmern würden 49% bis zu 30 Minuten Fahrtzeit in Kauf nehmen, 17% bis zu 45 Minuten und 27% bis zu einer Stunde. Nur 7% erklären sich hingegen bereit, eine Fahrtzeit von über 1 Stunde auf sich zu nehmen. „Im Fall von beruflicher Mobilität ist nicht nur die Distanz vom Wohnort zum Arbeitsort zu betrachten, sondern vor allem die Erreichbarkeit innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens“, stellt Irene Conte, die innerhalb des Instituts das AFI-Barometer koordiniert, fest. „Hier spielen vor allem gute, günstige und ökologische Verkehrsverbindungen zwischen Wohn- und Arbeitsort eine tragende Rolle.“

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