Herbst 2017|04 – Themenblock Weiterbildung

AFI Barometer | Arbeitnehmer*innen | Berufliche Weiterbildung | 16. November 2017

Vier von fünf Arbeitnehmern haben in den letzten 12 Monaten mindestens an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen. Das geht aus dem Themenblock im AFI-Barometer – Herbst 2017 hervor, der in diesen Tagen vom Institut ausgearbeitet wurde. Berufliche Weiterbildung kann auf die verschiedensten Arten und Weisen stattfinden – durch Teilnahme an Kursen, Tagungen, Seminaren, aber auch innerhalb des Betriebes, wenn der Chef anlernt oder Knowhow zwischen Kollegen ausgetauscht wird.

Transversale Weiterbildungswünsche

In einer schnelllebigen Wirtschaftswelt ändern sich auch die Berufe – es entstehen neue, andere verschwinden, wieder andere erfahren eine Zuspitzung der Fertigkeiten. Somit genügt es nicht mehr, sich allein in dem Job fortzubilden, den man gerade ausübt. Dessen sind sich die Südtiroler Arbeitnehmern durchaus bewusst – und das beweisen die Nennungen, die stark auf sogenannte „transversale Kompetenzen“ hindeuten. Der Wunsch nach Weiterbildung in Fremdsprachen (von 28% aller Arbeitnehmer angeführt), die Schärfung von persönlichen und organisatorischen Kompetenzen (20%) sowie Informatik (20%) ist sektorenübergreifend stark ausgeprägt. Besonders hoch ist der Beteiligungsgrad an beruflicher Weiterbildung im öffentlichen Sektor und bei den privaten Dienstleistungen. Wenig erstaunlich werden gerade jüngere Beschäftigte in der Weiterbildung gepusht.

Die Problemfelder

Der Umstand, dass Südtirol zumindest im nationalen Vergleich in der beruflichen Weiterbildung recht gut dasteht, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es Problemfelder gibt. Eines davon ist, dass der Zugang zur beruflichen Weiterbildung nicht allen Kategorien in gleichem Maß offensteht. Zwar geben nur knapp 21% der Arbeitnehmer in Südtirol an, in den letzten 12 Monaten keine berufliche Weiterbildung genossen zu haben, doch der Anteil steigt auf 31% im Hotel und Gastbewerbe, auf 32% im Verarbeitenden Gewerbe, auf 34% in Baugewerbe und Handel. Von beruflicher Weiterbildung ausgeschlossen sind in höherem Maße Teilzeitkräfte (28%) als Vollzeitkräfte (18%), mehr Angestellte in der Privatwirtschaft (25%) als im Öffentlichen Dienst (10%).


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