Die EU-Richtlinie zum Elternurlaub ist da!

Tipp | 09. April 2019

Gute Nachrichten aus Brüssel! Am 04.04.2019 ist die neue EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige erlassen worden. So setzt Artikel 4 den Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub fest, der anlässlich der Geburt des Kindes des Arbeitnehmers genommen werden muss. Artikel 5 setzt den Anspruch eines jeden Arbeitnehmers auf  4 Monate Elternurlaub fest, bevor das Kind acht Jahre alt wird. Dabei sind 2 Monate des Elternurlaubs nicht übertragbar. Die Mitgliedsstaaten der EU sind aufgerufen, diese Richtlinien umzusetzen.

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