Reduzierter Steuersatz auf ergebnisbezogene Entlohnungen: Interessanter Anreiz für mehr Sozialpartnerschaft

Tipp | Beteiligung | Einkommen | Gewerkschaften | Kollektivverträge | Sozialpartnerschaft | 20. Juli 2016

Ein bereits seit Längerem vorhandenes Instrument, nämlich der reduzierte Steuersatz auf die sog. ergebnisbezogenen Entlohnungen, enthält eine interessante Neuigkeit. Wie bereits in den vergangenen Jahren der Fall, werden auf betrieblicher bzw. territorialer Ebene vereinbarte Entlohnungsbestandteile, die aufgrund von messbaren und nachweisbaren Steigerung der Produktivität, der Ertragsstärke, der Qualität, der Effizienz und der Innovationsfähigkeit erzielt werden, steuerlich entlastet. Neu und interessant ist, dass Informations- und Beteiligungsformen der Arbeitnehmer besonders gefördert werden. Dies ist ein zusätzlicher Anreiz, sozialpartnerschaftliche Entscheidungsformen in den Südtiroler Betrieben zu erproben und auszubauen.

Zum Beitrag von Giovanni Di Corrado auf www.nelmerito.com.


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