Das AFI ist seit 1. Jänner 1995 tätig. Getragen wird das Institut von den Gewerkschaften ASGB, CGIL-AGB, SGBCISL, UIL-SGK, den Sozialverbänden KVW und ACLI sowie vom Land Südtirol. Das Institut ist eine autonome Körperschaft öffentlichen Rechts. Der AFI-Rat legt die strategische Ausrichtung fest, der AFI-Ausschuss ist das beschlussfassende Organ.
Unser Auftrag beinhaltet Forschung, Beratung, Bildung und Information zur Förderung der Arbeitnehmerschaft Südtirols und im weiteren Sinn der Gesellschaft und der lokalen Wirtschaft.
Arbeit ist weit mehr ist als nur eine Ware. Arbeit ist Lebenssinn. Arbeit schafft Werte. Die Arbeit selbst hat einen unschätzbaren Wert: Von der notwendigen Existenzsicherung bis hin zur beglückenden Selbstverwirklichung.
Arbeitswelt und soziale Sicherheiten unterliegen großen Veränderungen. Mit Forschung und Information aus erster Hand wollen wir die Arbeitnehmerschaft begleiten und stärken.
Unser Team besteht aus festangestellten Mitarbeiter:innen (Landesangestellte), befristeten Mitarbeiter:innen und Praktikant:innen.
Das Institut stellt der Öffentlichkeit, den Interessensvertretungen und der Südtiroler Landespolitik wissenschaftlich fundierte Analysen, Interpretationen und Handlungsempfehlungen zur Verfügung. Es finanziert sich aus einem Landesbeitrag, Zuweisungen und Beiträgen anderer Körperschaften, Einnahmen aus Dienstleistungen und außerordentlichen Zuweisungen zur Durchführung besonderer Aufgaben.