Nahrungsmittelindustrie

Kategorie Beruf Lehrdauer
2 Hochqualifizierte Angestellte im Bereich Technik und
Verwaltung mit weitreichender Entscheidungsbefugnis
36 oder 48 Monate
(siehe aktualisierte Landes- lehrberufsliste
in diesem Lehrlings- kalender)
3A Laborassistent/in
Chemieanalytiker/in Chemielaborant/in
Lebensmitteltechniker/in
3
Facharbeiter
wie z.B.
Brauer+Mälzer/Brauerin+Mälzerin,
Molkereifachmann/Molkereifachfrau
Bäcker/in, Konditor/in, Metzger/in
Fachmann für Verfahrenstechnik – Mühlen und Getreidewirtschaft * /
Fachfrau für Verfahrenstechnik – Mühlen und Getreidewirtschaft *
Destillateur/in, Winzer/In
Bürofachkraft, Verwaltungs-/ Buchhaltungskraft, usw.
Fachkraft Lebensmittelherstellung
4
Gelernte
Arbeitskraft
Wartung von Anlagen und Produktionsketten
5
Produktion und Lagerhaltung
Verwaltungsangestellte/r
Lagerverwalter/in

Lehrzeit: drei oder vier Jahre (entweder 36 oder 48 Monate; siehe aktualisierte Landeslehrberufsliste).

Probezeit: 4. und 5. Kategorie einen Monat, 2. und 3. Kategorie drei Monate.

Wochenarbeitszeit: 40 Wochenstunden bzw. 39 Stunden pro Woche mit teilweiser Nutzung der 76 Stunden persönlicher bezahlter Freistellungen pro Jahr, auf fünf oder sechs Tage pro Woche verteilt. Der Arbeitsstundenplan muss im Betrieb sichtbar ausgehängt werden und den oder die wöchentlichen Ruhetage anzeigen.

Jahresurlaub: 26 Arbeitstage. Pro Lehrmonat reift ein Zwölftel des Jahresurlaubs an, wobei Teile eines Monats mit mehr als 15 Tagen als voller Monat zählen.

Freistellungen: vier bezahlte Ruhetage oder 32 Stunden im Jahr für die vier abgeschafften kirchlichen Feiertage, 76 bezahlte Freistunden für Arbeitszeitreduzierung.

Lehrlingslöhne (Brutto/Monat) im Sektor LEBENSMITTELINDUSTRIE
(01.12.2023-30.08.2024)
Einstufung Grundgehalt 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
45% 60% 70% 80%
4 1.919,05€ 863,57€ 1.151,43 1.343,34€ 1.535,24€

 

Lehrlingslöhne (Brutto/Monat) im Sektor LEBENSMITTELINDUSTRIE
(01.09.2024- 31.12.2024)
Einstufung Grundgehalt 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
45% 60% 70% 80%
4 1.949,71€ 877,37€ 1.169,83€ 1.364,80€ 1.559,77€

 

Lehrlingslöhne (Brutto/Monat) im Sektor LEBENSMITTELINDUSTRIE
(01.01.2025- 31.12.2025)
Einstufung Grundgehalt 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
45% 60% 70% 80%
4 2.002,26€ 901,02€ 1.201,36€ 1.401,58€ 1.601,81€

Entlohnung: Die Lohngrundlage für die Lehrlinge ist der Brutto-Monatslohn eines qualifizierten Arbeiters. Auf diesem wird der Lehrlingslohn anteilig berechnet.

Berufsschulstunden sind normal zu entlohnen, auch wenn es sich um Blockkurse von 9 bis 10 Wochen handelt, wobei dann pro Schulwoche 40 Stunden berechnet werden. Der Stundenlohn wird errechnet, indem der Monatslohn durch 173 geteilt wird.

13. und 14. Monatslohn: Der 13. Monatslohn wird innerhalb 20. Dezember ausgezahlt. Der 14. Monatslohn ist innerhalb 1. Juli fällig. Teile eines Monats mit mehr als 15 Tagen zählen als voller Monat.

Produktivitätsprämie: Auf Betriebsebene können Produktions- oder Ergebnisprämien ausgehandelt werden, welche derzeit einer pauschalen Besteuerung von 5% unterliegen. Für den Fall, dass eine solche nicht vorliegt, steht den Lehrlingen eine kleine Garantie-Prämie je nach Ausbildungsberuf und Einstufung zu.

Kostenlose Arbeitskleidung: Der Betrieb stellt jährlich kostenlos passende Arbeitskleidung zur Verfügung (Kopfbedeckung, wasserfeste Schürze, Schuhwerk, Overall usw.)

Abfertigung: Lehrlingen steht bei Abschluss der Lehrzeit eine Abfertigung in Höhe eines Monatslohnes pro Lehrjahr zu. Bei der Berechnung der Abfertigung wird die gesamte Lohnentwicklung während des Lehrverhältnisses berücksichtigt. Es besteht auch einmal im gesamten Arbeitsleben die Möglichkeit, bei anwendbarer deutlicher Steuereinsparung, die Abfertigung als zusätzliches Kapital für die Zusatzrente „auf die hohe Kante“ zu legen. Dann wird diese nicht mehr am Ende des Lehr- oder Arbeitsverhältnisses direkt in der Endabrechnung ausbezahlt, sondern bildet ein zusätzliches Kapital für die Zusatzrente zur besseren wirtschaftlichen Altersabsicherung.

Zusatzvorsorge: Entscheidet sich ein Lehrling für den Laborfonds, dann muss das Unternehmen laut  Arbeitskollektivvertrag einen monatlichen Beitrag für diesen Lohnempfänger einzahlen. Dieser Beitrag beträgt seit 01.12.2023 1,5%. Entscheidet sich der Lehrling im Bereich Nahrungsmittelindustrie dafür, seinen Anteil zugunsten des Zusatzrentenfonds auf 3% oder mehr der hierfür vom jeweiligen NKV vorgesehenen Vergütung zu erhöhen, wird der Arbeitgeber diesem Fonds einen Anteil in Höhe von 3% derselben Vergütung ab der jeweiligen Mitteilung an den Arbeitgeber zuteilen.

Krankheit oder außerbetrieblicher Unfall: Die Abwesenheit muss vor dem normalen Arbeitsbeginn dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Innerhalb von zwei Tagen muss der Hausarzt ein ärztliches Zeugnis an den Betrieb schicken. Erfolgen diese Meldungen nicht innerhalb von drei Tagen, gilt der Arbeitsvertrag als gekündigt. Bei einer Heilungsdauer von mehr als fünf Tagen muss im ärztlichen Zeugnis auch auf eine mögliche Ansteckungsgefahr hingewiesen werden. Im Krankheitsfall, auch bei mehreren Krankheitsperioden, bleibt der Arbeitsplatz bei Lehr- und Arbeitsverhältnissen bis zu fünf Jahren für sechs Monate innerhalb von 17 Monaten erhalten, ab einem Dienstalter von fünf Jahren und mehr im selben Betrieb für 12 Monate innerhalb von 24 Monaten. Während der ersten sechs Monate des Krankenstandes hat der Lehrling Anrecht auf die volle Entlohnung, während der weiteren sechs Monate auf die Hälfte der Entlohnung.

Arbeitsunfall: Im Falle eines Arbeitsunfalles hat der Lehrling Anrecht auf eine Unfallentschädigung im Ausmaß von 100% der normalen Entlohnung. Einen erheblichen Teil davon zahlt die staatliche Arbeitsunfallversicherung INAIL (in den ersten 90 Tagen 60%, danach 75%), den Rest der Arbeitgeber. Bei bleibender Invalidität bemüht sich der Arbeitgeber, im Betrieb einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Mehr dazu in Kapitel 1 „Allgemeine Bestimmungen für Lehrlinge“ unter den Schlagwörtern „Krankheit“, „INPS“, „Arbeitsunfall“ und „INAIL“.

Auflösung des Lehrverhältnisses: Mehr dazu in Kapitel 1 „Allgemeine Bestimmun- gen für Lehrlinge“ unter den Schlagwörtern „Kündigung“, „Entlassung“ und „Betriebswechsel“.

 Kündigungsfrist: 15 Kalendertage.

Geregelt wird das Arbeits- und Ausbildungsverhältnis der Lehrlinge im Sektor NAHRUNGSMITTELINDUSTRIE vom gesamtstaatlichen Arbeitskollektivvertrag (G.A.K.V. 2023-2027), der am 1. März 2024 von den gesamtstaatlichen Fachgewerkschaften Fai-Cisl, Flai-Cgil, und Uila-Uil erneuert werden konnte, zudem von den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz für Jugendliche und Lehrlinge auf Staats- und Landesebene und vom Rahmenabkommen zum Lehrlingswesen vom 6. Juli 2021, abgeschlossen zwischen dem Unternehmerverband/Confindustria Südtirols und den Gewerkschaftsbünden (SGBCISL, CGIL/AGB, UIL-SGK, ASGB).

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