Politisch-administrative Organe

Rechtliche Grundlage: Art. 14 Abs. 1, GvD Nr. 33/2013

Art. 14 Pflicht zur Veröffentlichung von Daten betreffend die Mitglieder der politischen Verwaltungen
Folgende Dokumente und Informationen betreffend alle ihre Mitglieder: a) den Ernennungs- oder Verkündungsakt mit Angabe der Dauer des Auftrags oder des Wahlmandats; b) den Lebenslauf; c) jedwede Vergütung in Zusammenhang mit der Übernahme des Amtes; die durch öffentliche Mittel finanzierten Ausgaben für Dienstreisen und Außendienste; d) die Daten betreffend die Übernahme weiterer Ämter bei öffentlichen oder privaten Körperschaften und die entsprechenden aus welchem Grund auch immer entrichteten Vergütungen; e) die eventuellen weiteren Aufträge mit Ausgaben zu Lasten der öffentlichen Finanzen sowie die zustehenden Vergütungen; f) die Erklärungen laut Art. 2 des Gesetzes vom 5. Juli 1982, Nr. 441 sowie die Bescheinigungen und Erklärungen laut Art. 3 und 4 desselben Gesetzes, geändert durch dieses Dekret, beschränkt auf den Erklärenden, den nicht getrennten Ehepartner und die Verwandten bis zum zweiten Grad, sofern diese einverstanden sind. Die eventuelle Nichteinwilligung wird jedenfalls angegeben. Auf die Informationen laut diesem Buchstaben betreffend andere Personen als die Mitglieder des politischen Führungsorgans werden die Bestimmungen laut Art. 7 nicht angewandt.

  • Der Institutsausschuss
    Der Institutsausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, die vom Institutsrat aus seiner Mitte gewählt werden. Der Ausschuss ist für die ordentliche und außerordentliche Verwaltung des Instituts zuständig und trifft alle Entscheidungen in Sachen Budget, Jahresprogramm und Haushaltsänderungen – selbstverständlich im Rahmen der vom Institutsrat vorgegebenen Ausrichtung. Er gibt die Prioritäten und die Arbeitsschwerpunkte der durchzuführenden Projekte vor. Zudem wählt er aus seiner Mitte den Präsidenten / die Präsidentin und den Vizepräsidenten / die Vizepräsidentin.

Daten zu den politischen Organen und der Verwaltung, mit Hinweis auf die jeweiligen Zuständigkeiten:

Aktuelle Besetzung 2022 – 2025

ASGB Andreas Dorigoni
AGB-CGIL Cristina Masera
SGB-CISL Georg Maria Plaickner (vom Juni 2024)

Dieter Mayr (bis Februar 2024)

UIL-SGK Monica Murari
KVW Werner Steiner (vom September 2024)
Herbert Schatzer (bis Juli 2024)
Land Südtirol Manuela Defant

Besetzung 2019 – 2022

UIL-SGK Monica Murari (seit 24.09.2020)
UIL-SGK Laura Senesi  (bis 23.09.2020)
ASGB Andrea Dorigoni
SGB-CISL Dieter Mayr
ACLI Luciano Nervo
AGB-CGIL Christine Pichler
Land Südtirol  Manuela Defant

Besetzung 2014 – 2018

UIL-SGK  Toni Serafini
ASGB Elmar Aichner
SGB-CISL Dieter Mayr
ACLI   Luciano Nervo
AGB-CGIL Christine Pichler
KVW   Herbert Schatzer
Land Südtirol  Luca Critelli
  • Der Institutsrat

Der Institutsrat hat Lenkungs- und Ausrichtungsfunktion und legt die programmatischen Schwerpunkte für die Tätigkeit des Instituts fest. Er besteht aus:
– 16 GewerkschaftsvertreterInnen (je 4) der vier Organisationen CGIL-AGB, ASGB, SGB-CISL und UIL-SGK;
– 3 VertreterInnen der Sozialverbände KVW und ACLI;
– 1 Vertretung der Landesverwaltung.

Aktuelle Besetzung 2022 – 2025
Landesverwaltung   Manuela Defant
Gewerkschaften
ASGB          Elmar Aichner, Andreas Dorigoni, Brigitte Hofer, Klaus Taibon
AGB-CGIL   Josef Lazzari, Anita Perkmann, Angelika Hofer, Cristina Masera
SGBCISL     Dieter Mayr, Judith Tutzer, Josef Untermarzoner, Donatella Califano
SGK-UIL     Monica Murari, Devid Olivotto, Inge Stefani, Christian Troger
Sozialverbände
KVW         Herbert Schatzer, Margareth Fink
ACLI          Luciano Nervo

Besetzung 2019 – 2022
Landesverwaltung  Manuela Defant
Gewerkschaften
ASGB   Andreas Dorigoni, Brigitte Hofer, Ivo Delago
AGB-CGIL Josef Lazzari, Angelika Hofer, Christine Pichler, Cristina Masera
SGBCISL  Dieter Mayr, Walter Gasser, Agnes Haller, Michele Buonerba
SGK-UIL Angelika Carfora, Antonio Serafini, Monica Murari, Laura Senesi (bis 23.09.2020)
Sozialverbände
KVW   Werner Steiner, Ingeburg Gurdin
ACLI   Luciano Nervo, Don Flavio Debertol

Besetzung 2014 – 2018
Landesverwaltung    Luca Critelli
Gewerkschaften
ASGB            Elmar Aichner, Paul Christanell, Brigitte Hofer, Ivo Delago
AGB/CGIL    Alfred Ebner, Angelika Hofer, Christina Pichler, Doriana Pavanello
SGBCISL  Dieter Mayr, Walter Gasser, Agnes Haller, Michele Buonerba
SGK-UIL  Christian Troger, Alfred Delmonego, Antonio Serafini, Monica Murari
Sozialverbände
KVW      Herbert Schatzer, Dagmar Trafoier
ACLI      Luciano Nervo, Don Flavio Debertol

  • Der Präsident

Der/die Präsident/Präsidentin ist der/die gesetzliche Vertreter/in des Instituts. Er/sie beruft die Sitzungen ein und leitet diese, überwacht die Umsetzung der Beschlüsse des Institutsausschusses. Er schließt Verträge und Abkommen im Namen und Auftrag des AFI ab.

Aktuelle Besetzung (2022 – 2025)
Präsident – Andreas Dorigoni
VizepräsidentinCristina Masera

Besetzung (2019 – 2022)
Präsident – Dieter Mayr
Vizepräsidentin – Monica Murari (seit 24.09.2020)
Vizepräsidentin – Laura Senesi (bis 23.09.2020)

Besetzung 2014 – 2018
Präsidentin – Christine Pichler
Vizepräsident – Toni Serafini

  • Das Rechnungsprüferkollegium

Das Rechnungsprüferkollegium übt die Kontrolle über die korrekte verwaltungstechnische und buchhalterische Führung des Instituts aus. Seit April 2014 ist die Rechnungsprüfung einer einzigen Person übertragen.

Aktuelle Besetzung 2022-2025: Claudio Calè

Besetzung 2019 – 2022: Claudio Calè

Besetzung 2014 – 2018: Tatiana Pisano

Rechtliche Grundlage: Art. 13 GvD Nr. 33/2013

Art. 13 Pflicht zur Veröffentlichung von Daten betreffend die Organisation der öffentlichen Verwaltungen.
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen und aktualisieren die Informationen und Daten betreffend ihre Organisation sowie die Bezugsdokumente auch normativen Charakters. Es werden auch Daten veröffentlicht, die Folgendes betreffen: a) die politischen Führungsorgane und die Verwaltungsorgane mit Angabe der jeweiligen Zuständigkeiten.

Das Institut ist eine Hilfskörperschaft des Landes öffentlichen Rechts mit Organisations-, Verwaltungs-, Buchführungs- und Vermögensautonomie.

Daten – gemäß Artikel 14 Gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 – zum Direktor des Institutes, als gesetzlicher Vertreter des Institutes siehe Sektion Personal unter „Führungskräfte„.


Strafen für die fehlende Mitteilung von Daten

Rechtliche Grundlage: Art. 47 Abs. 1, GvD Nr. 33/2013
Die unterlassene oder unvollständige Mitteilung der Informationen und Daten laut Art. 14 betreffend die gesamte Vermögenslage des Inhabers zum Zeitpunkt der Übernahme des Auftrags, die Inhaberschaft von Unternehmen, die Aktienbeteiligungen der betreffenden Person sowie jene deren Ehepartners und deren Verwandten bis zum zweiten Grad und alle mit der Übernahme des Auftrags zustehenden Vergütungen hat eine Verwaltungsbuße von 500 bis 10.000 Euro zu Lasten der für die unterlassene Mitteilung verantwortlichen Person zur Folge und die entsprechende Maßnahme wird auf der Webseite der Verwaltung oder der betreffenden Einrichtung veröffentlicht.
Bis heute ist keine Verhängung von Strafen wegen unterlassener Mitteilung der Daten bekannt.

Rechnungslegung der Fraktionen (Region/Landtag)

Rechtliche Grundlage: Art. 28 Abs. 1, GvD Nr. 33/2013
Die Regionen, die Autonomen Provinzen Trient und Bozen sowie die Provinzen veröffentlichen die Rechnungslegungen der Regionalrats- und Landtagsfraktionen laut Art. 1 Abs. 10 des Gesetzesdekrets vom 10. Oktober 2012, Nr. 174 – umgewandelt mit Änderungen in das Gesetz vom 7. Dezember 2012, Nr. 13 – mit Angabe der einer jeden Fraktion übertragenen oder zugewiesenen Mittel sowie des Übertragungsgrundes und der Zweckbestimmung der verwendeten Mittel. Ebenso werden die Akte und die Berichte der Kontrollorgane veröffentlicht.

Diese Sektion ist nicht vorhanden, und es wird zuständigkeitshalber auf die Transparente Verwaltung der Autonomen Provinz Bozen verwiesen.


Gliederung der Ämter

Rechtliche Grundlage: Art. 13 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013
Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen und aktualisieren die Informationen und Daten betreffend ihre Organisation sowie die Bezugsdokumente auch normativen Charakters. Es werden auch Daten veröffentlicht, die Folgendes betreffen: … b) die Gliederung der Ämter, die Zuständigkeiten und die einer jeden Abteilung, die keiner Generaldirektion entspricht, zur Verfügung stehenden Mittel, die Namen der für die einzelnen Ämter verantwortlichen Führungskräfte; c) die einfache Erläuterung der Organisation der Verwaltung anhand des Organigramms oder ähnlicher grafischer Darstellungen für die vollständige Zugänglichkeit und Verständlichkeit der Daten.

Gliederung der Ämter, den Zuständigkeiten, zustehende Ressourcen, sowie die Namen der Führungskräfte der einzelnen Ämter.

Direktor: dott. Stefan Perini
Erste Mitarbeiterin: dott.ssa Alice Rampazzo

Für Informationen über die Organisation des Amtes siehe auch Kontakt – AFI – IPL.

Organigramm


Telefon und elektronische Post

Rechtliche Grundlage: Art. 13 Abs. 1, Buchst. d) GvD Nr. 33/2013
Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen und aktualisieren die Informationen und Daten betreffend ihre Organisation sowie die Bezugsdokumente auch normativen Charakters. Es werden auch Daten veröffentlicht, die Folgendes betreffen: … d) das Verzeichnis der Telefonnummern und der institutionellen elektronischen Postfächer und der speziellen zertifizierten elektronischen Postfächer, an die sich die Bürgerschaft für jegliche Frage über die institutionellen Aufgaben wenden kann.

Telefonnummern und institutionelle elektronische Postfächer sowie zertifizierte elektronische Postfächer:

Telefonnummern des Institutes

Zertifizierte elektronische Postfächer des Institutes:

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