Wettbewerbe

Rechtliche Grundlage: Art. 19, GvD Nr. 33/2013
(1) Unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Bekanntmachungspflichten veröffentlichen die öffentlichen Verwaltungen die Wettbewerbsausschreibungen für jedwede Einstellung von Personal bei der Verwaltung.
(2) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen und aktualisieren ständig das Verzeichnis der Wettbewerbsausschreibungen sowie jenes der im letzten Dreijahreszeitraum durchgeführten Wettbewerbe unter Angabe der jeweiligen Anzahl der eingestellten Bediensteten und der bestrittenen Ausgaben.

Daten und Informationen zu den Wettbewerben für die Personalaufnahme in dem Institut.

Wettbewerbe


Personal auf befristete Zeit

Personal auf befristete Zeit


Praktikum

Praktikum


Externe Mitarbeiter

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