Rechtliche Grundlage: Art. 25 Abs. 1, GvD Nr. 33/2013.
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen folgende detaillierte und leicht verständliche Verzeichnisse auf ihrer offiziellen Website und unter www.impresainungiorno.gov.it: a) Verzeichnis der Kontrollen, welchen die Unternehmen aufgrund ihrer Größe und ihres Tätigkeitsbereichs unterliegen, sowie Angabe der Kriterien und Durchführungsmodalitäten derselben; b) Verzeichnis der der Kontrolle unterliegenden Pflichten und Handlungen, die von den Unternehmen in Beachtung der Gesetzesbestimmungen zu erfüllen sind.
Artikel 25 Abs. 1 vom GvD Nr. 33/2013 wurde mit GvD Nr. 97 vom 25 Mai 2016 wieder abgeschafft.