Die Ausschreibungen und Verträge werden über das Informationssystem der öffentlichen Verträge der Autonomen Provinz Bozen veröffentlicht.
Rechtliche Grundlage: Art. 37, c.1 lett. b) d.lgs 33/2013
1.Unbeschadet der weiteren gesetzlichen Bekanntmachungspflichten und insbesondere gemäß Art. 9-bis veröffentlichen die öffentlichen Verwaltungen und die Vergabestellen:
a) Daten wie im Art. 1 Abs. 32 des Gesetzes vom 6. November 2012, Nr. 190
vorgesehen;
b) Akten und Informationen gemäß den Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekret vom 18. April 2016, Nr. 50.
Auflistung der Ausschreibungen mit Hinweis auf Folgendes:
Veröffentlichungspflichten der Zuschläge und Vergaben laut Art. 1 Abs. 32 Gesetz Nr. 190/2012
Jährliche XML-Datei:
Zweijahresprogramm der angekauften Güter und Dienstleistungen
Dreijahresprogramm der öffentlichen Arbeiten
Bekanntmachung einer Vorinformation
Bekanntmachung einer Vorinformation (Art. 70, Absatz 1, 2 und 3, GvD Nr. 50/2016); Auftragsbekanntmachungen und Bekanntmachungen einer Vorinformation (art. 141, dlgs n. 50/2016) (link ISOV).
Beschluss zwecks Ermächtigung oder gleichwertigen Akt: siehe Sektion „Maßnahmen der Führungskräfte„
Bekanntmachungen und Auftragsbekanntmachungen
Bekanntmachung zur Ermittlung von Wirtschaftsteilnehmern für folgende Dienstleistungen: Marktsondierung „Weiterbildungspaket für Gewerkschaftsvertreter*Innen 2024/2025“
Frist für die Abgabe der Interessensbekundung: 02.09.2024, 12:00 Uhr.
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Bekanntmachung zur Ermittlung von Wirtschaftsteilnehmern für folgende Dienstleistungen: Marktsondierung „AFI-Barometer 2024/2025“
Frist für die Abgabe der Interessensbekundung: 18.04.2024, 12:00 Uhr.
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Bekanntmachung zur Ermittlung von Wirtschaftsteilnehmern für folgende Dienstleistungen: Marktsondierung „Weiterbildungspaket für Gewerkschaftsvertreter*Innen 2023„
Frist für die Abgabe der Interessensbekundung: 07.06.2023, 12:00 Uhr.
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Bekanntmachung zur Ermittlung von Wirtschaftsteilnehmern für folgende Dienstleistungen: Marktsondierung „AFI-Barometer 2023/2024“
Frist für die Abgabe der Interessensbekundung: 20.04.2023, 12:00 Uhr.
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Bekanntmachung zur Ermittlung von Wirtschaftsteilnehmern für folgende Dienstleistungen: Marktsondierung „Weiterbildungspaket für Gewerkschaftsvertreter*Innen 2022„
Frist für die Abgabe der Interessensbekundung: 31.08.2022, 12:00 Uhr.
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Bekanntmachung zur Ermittlung von Wirtschaftsteilnehmern für folgende Dienstleistungen: Marktsondierung „AFI-Barometer 2022/2023“
Frist für die Abgabe der Interessensbekundung: 22.04.2022, 12:00 Uhr.
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Bekanntmachung zur Ermittlung von Wirtschaftsteilnehmern für folgende Dienstleistungen: Marktsondierung „AFI-Barometer 2021/2022“
Frist für die Abgabe der Interessensbekundung: 23.04.2021, 12:00 Uhr.
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Bekanntmachung zur Ermittlung von Wirtschaftsteilnehmern für folgende Dienstleistungen: Marktsondierung „AFI-Barometer 2020/2021“
Frist für die Abgabe der Interessensbekundung: 04.05.2020, 12:00 Uhr.
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Bekanntmachung zur Ermittlung von Wirtschaftsteilnehmern für folgende Dienstleistungen: Marktsondierung „AFI-Barometer 2019/2020“
Frist für die Abgabe der Interessensbekundung: 29.04.2019, 10:00 Uhr.
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Bekanntmachung zur Ermittlung von Wirtschaftsteilnehmern für folgende Dienstleistungen: Marktsondierung „AFI-Barometer“
Frist für die Abgabe der Interessensbekundung: 27.04.2018, 12:00 Uhr.
Bekanntmachung des Prüfungssystems: keine Bekanntmachung
Vergaben: Akten bezüglich der Direktvergabe von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen äußerster Dringlichkeit und Zivilschutz, mit spezifischer Angabe des Auftragnehmers, die Auswahlmöglichkeiten und die Begründungen, weshalb kein Rekurs zu den ordentlichen Verfahren eingereicht werden kann (Art. 163, Absatz 10, GvD Nr. 50/2016); Akten bezüglich öffentlicher Aufträge und Konzessionsverträge zwischen Körperschaften in Open-Data-Format , welche im Zusammenhang mit den In-House-Vergaben stehen (Art. 192, Absatz 3, GvD Nr. 50/2016): keine solche Direktvergabe.
Zusätzliche Informationen: keine zusätzliche Informationen.
Maßnahme, welche den Ausschluss vom Vergabeverfahren und die Zulassung an den Bewertungsergebnissen der subjektiven, wirtschaftlich-finanziellen und technisch-fachlichen Anforderungen bestimmt: diese Überprüfungen werden vielmehr auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und auf den Zuschlagsempfänger beschränkt.
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und deren Lebensläufe: kein Prüfungsausschuss.
Berichte über die finanzielle Verwaltung der Verträge zum Ende deren Durchführung: link ISOV