Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung

Rechtliche Grundlage: Art. 29 Abs. 1, Abs. 1-bis, GvD Nr. 33/2013
1. Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Unterlagen und Anlagen zum Haushaltsvoranschlag und zur Abschlussrechnung binnen dreißig Tagen nach deren Genehmigung sowie die Daten betreffend den Haushaltsvoranschlag und die Abschlussrechnung in kurzer, zusammengefasster und vereinfachter Form, auch unter Heranziehung grafischer Darstellungen, um volle Zugänglichkeit und Verständlichkeit zu gewährleisten. 2. Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Unterlagen und Anlagen zum Haushaltsvoranschlag und zur Abschlussrechnung binnen dreißig Tagen nach deren Genehmigung sowie die Daten betreffend den Haushaltsvoranschlag und die Abschlussrechnung in kurzer, zusammengefasster und vereinfachter Form, auch unter Heranziehung grafischer Darstellungen, um volle Zugänglichkeit und Verständlichkeit zu gewährleisten.

Kostenvoranschlag

Jahr 2024

Bericht (nur in italienischer Sprache)

Wirtschaftliches Budget

Wirtschaftliches Budget (.xls)

Investitionsbudget

Jahr 2023

Bericht (nur in italienischer Sprache)

Wirtschaftliches Budget

Wirtschaftliches Budget (.xls)

Investitionsbudget

Jahr 2022

Bericht (nur in italienischer Sprache)

Wirtschaftliches Budget

Wirtschaftliches Budget (.xls)

Investitionsbudget

Jahr 2021

Bericht (nur in italienischer Sprache)

Wirtschaftliches Budget

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Investitionsbudget

Jahr 2020

Bericht (nur in italienischer Sprache)

Wirtschaftliches Budget

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Investitionsbudget

Jahr 2019

Wirtschaftliches Budget

Wirtschaftliches Budget (.xls)

Investitionsbudget

Jahr 2018

Wirtschaftliches Budget

Investitionsbudget

Jahr 2017

Wirtschaftliches Budget

Investitionsbudget

Jahr 2016

Wirtschaftliches Budget

Investitionsbudget

Jahr 2015

Haushaltsvoranschlag

Jahresabschluss

Jahr 2023

2023: Bericht des Direktors (nur in italienischer Sprache)

Jahresabschluss zum 31.12.2023

2023 (.xls)

Jahr 2022

2022: Bericht des Direktors (nur in italienischer Sprache)

Jahresabschluss zum 31.12.2022

2022 (.xls)

Jahr 2021

2021: Bericht des Direktors (nur in italienischer Sprache)

Jahresabschluss zum 31.12.2021

2021 (.xls)

Jahr 2020

2020: Bericht des Direktors (nur in italienischer Sprache)

Jahresabschluss zum 31.12.2020

2020 (.xls)

Jahr 2019

2019: Bericht des Direktors (nur in italienischer Sprache)

Jahresabschluss zum 31.12.2019

2019 (.xls)

Jahr 2018

2018: Bericht des Direktors (nur in italienischer Sprache)

Jahresabschluss zum 31.12.2018

2018 (.xls)

Einnahmen und Bilanz 2013-2018

Archiv 2013-2017

Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnisse

Rechtliche Grundlage: Art. 29 Abs. 2 GvD Nr. 33/2013
(2) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen den Plan laut Art. 19 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 31. Mai 2011, Nr. 91 mit den Ergänzungen und Aktualisierungen laut Art. 22 des genannten gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 91/2001.
Art. 1 des GvD Nr. 91/2011 sieht die Verpflichtung vor, ein Dokument, welches als „Plan der Indikatoren und vorgesehene Bilanzergebnisse“ bezeichnet wird, den öffentlichen Verwaltungen vorzulegen, wobei präzisiert wird, dass man als öffentliche Verwaltungen, die Verwaltungen gemäß Art. 1, Absatz 2, des Gesetzes vom 31. Dezember 2009, Nr. 196, bezeichnet, mit Ausnahme der Regionen, der örtlichen Körperschaften, ihrer eigenen Anstalten und instrumentalen Einrichtungen und den Einrichtungen des nationalen Gesundheitsdienstes.

Für Informationen wird zuständigkeitshalber auch auf die Website der Südtiroler Landesverwaltung unter der Rubrik „Transparente Verwaltung“ verwiesen.

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