Charta der Dienste und Qualitätsstandards

Rechtliche Grundlage: Art. 32 Abs. 1, GvD Nr. 33/2013
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Dienstcharta oder das Dokument mit den Qualitätsstandards der öffentlichen Dienste.

Dieser Bereich ist nicht Gegenstand der institutionellen Tätigkeit der Körperschaft. Aus diesem Grund wurden diese Informationen absichtlich nicht veröffentlicht.


Sammelklage

Rechtliche Grundlage: Art. 1, 4 Abs. 1, GvD Nr. 198/2009

Dieser Bereich ist nicht Gegenstand der institutionellen Tätigkeit der Körperschaft. Aus diesem Grund wurden diese Informationen absichtlich nicht veröffentlicht.


Kostenstelle

Rechtliche Grundlage: Art. 32 Abs. 2, GvD Nr. 33/2013
(2) Nach Ermittlung der an Zwischen- und Endverbraucher im Sinne des Art. 10 Abs. 5 erbrachten Dienstleistungen veröffentlichen die öffentlichen Verwaltungen die berechneten Kosten in Bezug auf:

Personalausgaben – Gehaltstabellen


Warteliste

Rechtliche Grundlage: Art. 41 Abs. 6, GvD Nr. 33/2013
((6) Die öffentlichen und privaten Körperschaften, Betriebe und Einrichtungen, die für den Gesundheitsdienst Leistungen erbringen, müssen auf ihrer Website in einer eigenen Sektion mit der Benennung „Wartelisten“ die vorgesehenen Wartezeiten und Durchschnittszeiten veröffentlichen.

Das Institut erbringt keine Leistungen für den Sanitätsbetrieb. Folglich findet diese Bestimmung keine Anwendung.


Netzdienste

Rechtliche Grundlage: Art. 7 Abs. 3, GvD Nr. 82/2005
Bezüglich der Netzdienste, erlauben die im Art. 2 Abs. 2 erwähnten Betroffenen den Benutzer ihre Zufriedenheit mit Qualität, sowie mit der Verwendbarkeit, der Zugänglichkeit und der Rechtzeitigkeit, auszudrücken. Die Ergebnisse inklusiv Statistiken zur Verwendung werden auf der Webseite veröffentlicht.

Dieser Bereich ist nicht Gegenstand der institutionellen Tätigkeit der Körperschaft. Aus diesem Grund wurden diese Informationen absichtlich nicht veröffentlicht.

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