27 Novembre 2016

Feilen am Modell

Stefan Perini ("Wirtschaft Quer")
Foto: MichiBieri/Pixabay

Wohlfahrtsleitungen müssen stets auf ihre Wirksamkeit hin geprüft und der Zeit angepasst werden. Das tut die Landesregierung beim Pflegegeld. Dafür gebührt ihr Lob und Anerkennung.

Mit der Pflegesicherung hat Südtirol etwas Einzigartiges geschaffen. Diese Wohlfahrtsleistung – dem Posten im Landeshaushalt nach die wichtigste – ist Gegenstand einer AFI-Studie, die zur Jahresmitte 2016 vorgestellt wurde. Umso erfreulicher ist, dass einige der Empfehlungen aus der Studie nun umgesetzt werden. Vor kurzem hat die Landesregierung nämlich zwei Grundsatzentscheidungen getroffen. Beim Pflegegeld sollen einmal die Sachleistungen ausgebaut und zum zweiten soll den Nutznießern mehr Vertrauen entgegengebracht und die Kontrollbesuche eingeschränkt werden.

Den richtigen Mix zwischen Geld- und Sachleistungen zu finden ist wahrlich kein leichtes Unterfangen. Der Blick auf die Wohlfahrtsstaatsmodelle in Europa zeigt aber, dass Staaten, die stark auf Sachleistungen setzen, tendenziell eine bessere Wirkung erzielen als jene, die Geldbeiträge gewähren.

In Zukunft setzt Südtirols Pflegesicherung vermehrt auf Sachleistungen. Allerdings nur, wenn bei der Einstufung ein spezifischer Bedarf dafür festgestellt wird. Die Sachleistungen werden dann durch private oder öffentlich akkreditierte Dienste erbracht. Während Pflegegutscheine bisher nur beim öffentlichen Hauspflegedienst eingelöst werden durften, soll mit der Neuausrichtung das Angebot breiter gefächert und auch von angemeldeten Privatpersonen erbracht werden können.

Die nichtangekündigten Kontrollbesuche bei Pflegegeldempfängern, die zudem aufwändig sind, finden nur mehr in akuten Verdachtsfällen statt. Im Gegenzug wird das bei der Einstufung ermittelte Pflegegeld unverändert, aber nur mehr auf drei Jahre ausbezahlt. Drei Monate vor Ablauf der Frist ist ein neues ärztliches Zeugnis vorzulegen. Man kann zwar teilen, dass eine Wohlfahrtsleistung nicht „für immer und ewig“ ist, gleichzeitig muss aber auch darauf geachtet werden, dass der bürokratische Aufwand nicht überhandnimmt. Entscheidend werden deshalb die Ausnahmeregelungen sein. Der Landesregierung schwebt vor, dass die Drei-Jahres-Grenze für die Über-90-Jährigen und in Fällen von schwerer Behinderung nicht gelten soll.

Es ist wichtig, dass soziale Leistungen periodisch evaluiert werden. Um Missverständnisse auszuräumen: Wirksamkeit bedeutet nicht zwingend eine Koppelung der Leistung an die Vermögens- und Einkommenserklärung EEVE. Wirksamkeit bedeutet, dass die Absicht von Gesetzen und Maßnahmen in der Tat eintrifft.

Es ist gut, dass das Feilen am Vorzeigemodell Pflegesicherung weitergeht.

 

Prima pubblicato in “Die Neue Südtiroler Tageszeitung”, edizione del 26 novembre 2016 

 

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