04 Marzo 2018

Geht also doch

Stefan Perini ("Wirtschaft Quer")

Seit Anfang 2018 sind die Arbeits-Voucher in ihrer alten Form Geschichte. Die von Arbeitgeberverbänden angekündigte Katastrophe ist ausgeblieben.

Beispiele für Dinge, die früher auf heftigsten Widerstand stießen und heute nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken sind, gibt es viele. Rauchverbot in Lokalen? Geht nicht. Zonen ohne motorisierten Verkehr in den Innenstädten? Unmöglich. Helmpflicht beim Skifahren? Keine Chance. Die Pflicht, sich im Auto anzuschnallen? Nicht in Italien.

2017 sorgten die Arbeits-Voucher für Zündstoff. Im Zuge der Biagi-Reform eingeführt, um Gelegenheitsarbeiten unbürokratisch zu regeln, wurden sie mit der Zeit immer unsachgemäßer verwendet und gerieten in Verruf. Die Anklage: Voucher verdrängten Saisons- und befristete Arbeitsverträge. Das System der Lohngutscheine war äußerst einfach: Der Arbeitgeber kauft Voucher zum Nennwert von 10 € beispielsweise im Postamt oder in einer Tabaktrafik. Beim Einlösen gehen 7,50 € an die Arbeitskraft, die restlichen 2,50 € sind Steuern für den Staat. Anfangs konnten Voucher nur begrenzt eingesetzt werden, aber der Gesetzgeber hat dann schrittweise die Einsatzmöglichkeiten ausgedehnt.

3,2 Mio. solcher Lohngutscheine wurden in Südtirol im Jahr 2015 ausgegeben. Sehr beliebt waren sie im Gastgewerbe – dort primär für die Wochenendarbeit – bei Sozialgenossenschaften und im Vereinswesen. So beliebt und einfach zu handhaben, dass sich die Arbeitgebervertretungen für eine weitere Ausdehnung der Einsatzmöglichkeiten der Lohngutscheine einsetzten.

„Es ist erstaunlich, wie gut die Wirtschaft die Abschaffung von Lohngutscheinen weggesteckt hat“

Anders sahen es die Gewerkschaften – allen voran die CGIL, die sogar eine Volksbefragung zur Abschaffung der Voucher anstrebte. Daraufhin hat die Regierung das System der Voucher zurückgenommen und mit Gesetz Nr. 96 vom 21.06.2017 das sogenannte „PRESTO“ (prestazioni occasionali = gelegentliche Mitarbeit) eingeführt. Über die Verwendung der PRESTO weiß man so gut wie gar nichts. Die einzigen Daten, die das Nationale Fürsorgeinstitut INPS veröffentlicht hat, beziehen sich auf die ersten 45 Tage nach der Einführung und sprechen von 4 Mio. €, die dafür ausbezahlt wurden.

Eine regelrechte Renaissance erlebt hingegen die „Arbeit auf Abruf“. In Südtirol wurden von Mai bis Oktober 2017 genau 4.522 neue Verträge abgeschlossen. Das sind nahezu doppelt so viele wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Fast die Hälfte der aktuell auf Abruf Beschäftigten arbeitet im Gastgewerbe. Es geht also doch ohne Lohngutscheine, möchte man meinen.

Jedenfalls ist der Himmel bis heute nicht heruntergefallen.

Prima pubblicato in “Die Neue Südtiroler Tageszeitung”, edizione del 3 marzo 2018

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