Zweischneidiges Schwert Mindestlohn
Ursprünglich im Ermächtigungsgesetz des Jobs Act vorgesehen, wurde die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Italien vorerst zurückgestellt. Warum diese Idee dennoch nicht ganz aufgegeben werden sollte.
Mindestlöhne – die gibt es in Italien schon heute und es sind viele, nämlich so viele wie es Kollektivverträge für die einzelnen Sektoren gibt. Die Festlegung der Mindestlöhne ist in Italien den Sozialpartner überantwortet. Was es in Italien aber nicht gibt ist ein vom Gesetz vorgeschriebener Stunden-Mindestlohn. In dieser Sache ist Italien in Europa eine Ausnahme: in 22 von 28 EU-Mitgliedsstaaten gibt es eine gesetzlich geregelte Lohn-Untergrenze. Im Ermächtigungsgesetz des Jobs Act findet sich diese Möglichkeit seit Dezember 2014 auch für Italien. Was die Wenigsten wissen ist, dass der gesetzlichen Mindest-Stundenlohn nur für die Sektoren greifen würde, die nicht schon über die kollektivvertragliche Verhandlung geregelt sind, was jene beruhigen dürfte die behaupten, eine Einführung würde sich negativ auf die bestehenden Lohntabellen auswirken.
Das aktuelle, sektorale Kollektivvertragssystem zeigt sich in Italien außer Stande, allen am Arbeitsmarkt Beteiligten ein ausreichendes Einkommen zu garantieren bzw. die relative Armut am Zaun zu halten. Laut ISTAT waren im Mai dieses Jahren 59,7% der Arbeitnehmer in Italien durch einen Kollektivvertrag abgesichert. Inkludiert man auch noch jenen Teil an Personen, die zwar nicht formell kollektivvertraglich geschützt sind, an die sich die Rechtsprechung aber anlehnt, so schätzt die Organisation Eurofound für Italien einen kollektivvertraglichen Deckungsgrad von 80%. Was passiert aber mit den restlichen 20%? Nichts garantiert, dass Mindestregeln hier eingehalten werden, was in besonderem Maße für die verschiedenen Formen an atypischer Beschäftigung und – selbstverständlich – für die Schwarzarbeit gilt. All diese Argumente dürften eigentlich für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Italien sprechen.
Doch der Teufel steckt im Detail. Zentral ist die Bemessung des Niveaus. Ein zu hohes Mindestlohn-Niveau könnte die derzeit beschäftigten und unterbezahlten Arbeitnehmer zwingen, sich entweder für die Schwarzarbeit oder für die Arbeitslosigkeit zu entscheiden. Demgegenüber könnte ein zu geringes Niveau bestenfalls wirkungslos bleiben oder – wie hauptsächlich von gewerkschaftlicher Seite eingeworfen – eine Lohnspirale nach unten lostreten. Deshalb muss sich der gesetzliche Mindestlohn an der durchschnittlichen Arbeitsproduktivität orientieren. Demnach müsste der Mindestlohn in Italien auf knapp 7 € pro Stunde angesetzt werden.
Ein gesetzlicher Mindestlohn – an die Arbeitsproduktivität des Sektors und an die Lebenshaltungskosten im Territorium angelehnt – würde zu mehr sozialem Ausgleich führen, auf die Beschäftigungslage positiv ausstrahlen und die Verhandlungsposition der ärmeren Arbeitnehmerschicht stärken. Für Italien wäre es eine weitsichtige wirtschafts- und sozialpolitische Entscheidung um zu verhindern, dass Wettbewerbsdefizite auf den Wohlfahrtsstaat abgewälzt werden. Es würde bedeuten, sich mit anderen Industrienationen zu messen, aber ohne Lohndumping zu betreiben, sondern im Wettbewerb von guten Ideen, guter Organisation und professioneller Ausführung.
Stefan Perini ist Sozial- und Wirtschaftswissenschafter und Direktor des AFI | Arbeitsförderderungsinstitut, Bozen
Dieser Artikel erscheint in der Rubrik “Wirtschaft Quer der “Neuen Südtiroler Tageszeitung”
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