Handel & Dienstleistung

Bereiche Beruf Lehrdauer
Handel, Verkauf, Logistik, Verwaltung, Marketing, Büro, andere Dienstleistungen Bürofachkraft 36 Monate
Lagerverwalter*in
Speditionskaufmann*frau
Verkäufer*in
Informatik Fachinformatiker*in 48 Monate

Lehrzeit: 36 Monate für die klassischen Lehrberufe, für das Fach Informatik sind 48 Monate vorgesehen. Bei Bildungsguthaben kann die Lehrzeit bis auf 24 Monate verkürzt werden. Bei Abwesenheiten von mehr als einem Monat wegen Mutterschaft („Pflichtenthaltung“ bzw. Elternurlaub), Krankenstand oder Arbeitsunfall wird das Lehrverhältnis um den entsprechenden Zeitraum verlängert.

Probezeit: höchstens 60 Arbeitstage. Fällt die Probezeit mit dem Schulbesuch zusammen, wird die Probezeit entsprechend verlängert.

Wochenarbeitszeit: normalerweise 40 Stunden (bzw. 35 Stunden für Lehrlinge unter 16 Jahren). Der Kollektivvertrag sieht auch die Möglichkeit vor, auf Betriebsebene eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 oder 39 Stunden festzulegen. Die tägliche Arbeitszeit von minderjährigen Lehrlingen darf acht Stunden nicht überschreiten (bzw. sieben Stunden für Lehrlinge unter 16 Jahren). Zudem müssen ihnen zwei möglichst aufeinanderfolgende Ruhetage pro Woche gewährt werden, von denen einer der Sonntag ist. Volljährige Lehrlinge haben Anspruch auf einen Ruhetag pro Woche.

Überstunden: Nur Lehrlinge über 18 Jahre dürfen Überstunden leisten. Der Überstundenzuschlag ab der 41. Wochenstunde beträgt 15%, ab der 49. Stunde hingegen 20%.

Arbeit an Sonn- und Feiertagen: Arbeitsstunden am wöchentlichen Ruhetag (Sonntag) oder an Feiertagen werden mit dem Lohnzuschlag von 40% (in einigen Ausnahmefällen mit 30%) vergütet. Der Ersatzruhetag muss innerhalb der gesetzlichen Fristen in Anspruch genommen werden. Für die Arbeit am Goldenen und Silbernen Sonntag sowie am 8. Dezember sind Sonderzuschläge und Zeitausgleich vorgesehen.

Jahresurlaub: 26 Arbeitstage, wobei für eine Woche Urlaub sechs Tage angerechnet werden.

Freistellungen: Zusätzlich stehen den Beschäftigten pro Jahr entlohnte Freistellungen zu, und zwar in den ersten beiden Jahren vier Tage als Ersatz für die abgeschafften kirchlichen Feiertage (entspricht 32 Stunden). Im 3. und 4. Lehrjahr stehen in Betrieben unter 15 Beschäftigten zusätzliche 28 (also insgesamt 60) Stunden als Arbeitszeitverkürzung zu; in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten sind es zusätzliche 36 (also insgesamt 68) Stunden. Erst vier Jahre nach dem Datum der Ersteinstellung besteht Anrecht auf das volle Ausmaß der Freistunden, und zwar – zusätzlich zu den 32 Stunden – auf je nach Betriebsgröße 56 oder 72 Stunden (also auf insgesamt 88 bzw. 104 Stunden). Falls Betrieb gewechselt wird, muss beim neuen Betrieb für die Anerkennung der bereits im Sektor Handel gearbeiteten Zeiten angesucht werden, um das Anrecht auf mehr Freistunden aufgrund des Dienstalters nicht zu verlieren.

Zu beachten ist, dass bei der 39-Stunden-Woche im Jahr 36 Stunden durch Arbeitszeitverkürzung wegfallen und bei der 38-Stunden-Woche insgesamt 72 Stunden im Jahr.

Entlohnung: Grundlage ist der Bruttolohn der Zieleinstufung, (in der Regel die 4. Lohnstufe). Der Lehrlingslohn ist nach Ausbildungsfortschritt prozentuell gestaffelt.

HANDEL UND DIENSTLEISTUNG
Lohngrundlage Brutto/Monat (seit 1. April 2023*)     1.654,68 €
Lehrlingslohn
1. Lehrjahr 45%        744,61 €
2. Lehrjahr 60%        992,81 €
3. Lehrjahr 75%     1.241,01 €
4. Lehrjahr 75%     1.241,01 €

*Das hier angeführte Datum bezieht sich auf das Anlaufdatum der letzten Lohnerhöhung, welche durch einzelne Brückenabkommen mit den verschiedenen Arbeitgeberorganisationen vorgesehen wurde. Mit allen Arbeitgeberorganisationen laufen im Moment Verhandlungen zur Erneuerung des Kollektivvertrages. Eventuelle Neuerungen werden im Online-Lehrlingskalender veröffentlicht.

13. und 14. Monatslohn: Zu Weihnachten wird der dreizehnte Monatslohn ausgezahlt, am 1. Juli der vierzehnte. Beide werden im Verhältnis zu den geleisteten Dienstmonaten berechnet.

Jahresprämie: Mit dem Abkommen zwischen den Gewerkschaften und dem Handels- und Dienstleistungsverband vom 20. Dezember 2016 wurde ein Prämiensystem eingeführt, welches es Betrieben, die dem Abkommen beitreten, ermöglicht, bei Erreichen gewisser vorgelegter Ziele in der Produktivitätssteigerung eine Jahresprämie von bis zu 2.000 Euro auszuzahlen. Lehrlingen wird die Summe auf jenem Prozentsatz berechnet, der im Monat, in dem die Prämie ausgezahlt wird (spätestens Mai) erreicht wird. Statt der Geldsumme können die Beschäftigten auch für Prämien in Form von Gutscheinen, Leistungen oder ähnlichem optieren. Genaue Informationen dazu gibt es bei den Gewerkschaften.

Abfertigung und Zusatzrente: Entscheidet sich der Lehrling für einen Zusatzrentenfonds (meist der Laborfonds), dann zahlt auch der Arbeitgeber einen monatlichen Beitrag ein, der vom Kollektivvertrag festgelegt ist und derzeit 1,55% beträgt.

Leistungen der bilateralen Körperschaften: Bei den bilateralen Körperschaften EBK, ENBIT und EBIDIM (bei welcher davon man eingeschrieben ist, sieht man auf dem  Lohnstreifen  oder kann diesbezüglich bei der Gewerkschaft nachfragen) handelt es sich um von den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gegründete und verwaltete Einrichtungen. Sie erbringen Dienste für die Handels- und Dienstleistungsbetriebe und deren Beschäftigte. Zum Leistungskatalog gehören etwa Angebote zur beruflichen Weiterbildung, finanzielle Unterstützungen für die Betreuung von Kindern in Tagesstätten sowie Prämien für die besten Lehrlinge. Um diese Leistungen nutzen zu können, müssen die Betriebe ihre Beiträge, die zum Teil auch von den Arbeitnehmern mitgetragen werden, ordnungsgemäß eingezahlt haben. Entrichtet ein Betrieb die Beiträge nicht, muss er den Beschäftigten monatlich einen Betrag im Ausmaß von 0,30% des Grundlohns und der Kontingenzzulage auszahlen.

Nähere Informationen unter www.ebk.bz.it, www.enbitbz.it oder www.ebidim.it sowie bei den Gewerkschaften.

Krankheit: Vom 4. bis zum 180. Krankheitstag beträgt das Krankengeld 100% der Entlohnung. Die ersten drei Tage werden nur entlohnt, wenn die Dauer des Krankenstandes sieben Tage überschreitet.

Arbeitsunfall: Ab dem Tag nach dem Unfall und für maximal sechs Monate muss der Betrieb die Entschädigung des INAIL auf 100% der Entlohnung aufstocken; danach besteht nur noch Anrecht auf die Entschädigung des INAIL und auf die Arbeitsplatzerhaltung bis zur Genesung. Mehr dazu in Kapitel 1 „Allgemeine Bestimmungen für Lehrlinge“ unter diesen Schlagwörtern.

Ergänzende Gesundheitsfürsorge: Die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben zugunsten der Beschäftigten im Handels- und Dienstleistungsbereich einen Fonds für die ergänzende Gesundheitsfürsorge gegründet (Fondo Est). Die Betriebe sind verpflichtet, ihre Beschäftigten in diesen Fonds einzuschreiben und die entsprechenden Beiträge zu entrichten. Die Arbeitnehmer haben dadurch die Möglichkeit, bestimmte medizinische Leistungen entweder bei Ärzten/Einrichtungen, mit denen der Fonds eine Konvention abgeschlossen hat, in Anspruch zu nehmen, oder um die Rückerstattung der entsprechenden Ausgaben anzusuchen. Zahlt ein Betrieb die Beiträge an den Fonds nicht ein, muss er den Beschäftigten monatlich einen Betrag von 16,00 Euro brutto auszahlen. Nähere Informationen auf www.fondoest.it (auch in deutscher Sprache) oder bei den Gewerkschaften.

Auflösung des Lehrverhältnisses: Mehr dazu in Kapitel 1 „Allgemeine Bestimmungen für Lehrlinge“ unter diesen Schlagwörtern.

Kündigungsfrist: 15 Kalendertage für die 4. und 5. Lohnstufe. Die Frist läuft jeweils am 1. oder am 16. des Monats an.

Geregelt wird das Arbeitsverhältnis der Lehrlinge im Sektor HANDEL UND DIENSTLEISTUNG von den gesetzlichen Bestimmungen für Jugendliche und Lehrlinge allgemein, vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag, vom Landeszusatzvertrag vom Oktober 2013 und September 2016 sowie vom Abkommen über die Grundlehre vom 29. August 2007, vom 27. September 2013 sowie vom 22. Februar 2017. Die nationalen Kollektivverträge und der Landeszusatzvertrag für den Sektor Handel und Dienstleistungen sind abgelaufen und werden derzeit neu verhandelt. Die aktuellsten Informationen dazu haben die Gewerkschaften bzw. diese werden im Online-Lehrlingskalender veröffentlicht.


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