Karrierewege

„Weiter zum Meister und mehr“

Matura
Die erste Matura an den Berufsschulen des Landes gab es in Südtirol im Sommer 2015. Und so geht’s: Wer drei Jahre lang eine Berufsschule besucht hat, macht ein 4. Berufsfachschuljahr und ein 5. Vollzeitjahr, das mit der Matura endet. Nach vier Jahren Berufsschule steigt man nach Bestehen eines Zugangsverfahrens in das 5. Vollzeitjahr ein.  Besonders Lehrlinge müssen vor dem Besuch des 5. Jahres angemessene Kenntnisse in Deutsch, Englisch, Italienisch und Mathematik unter Beweis stellen. Alle aktuellen Informationen zur Matura an den Berufsschulen des Landes findet man auf der Webseite der Berufsbildung: www.provinz.bz.it/berufsbildung

Meister

Der Meister ist die höchste Qualifikation im Handwerk, Gastgewerbe und Handel. Um die Meisterprüfung ablegen zu können, muss man nach der Gesellenprüfung noch einige Jahre Berufserfahrung sammeln. Informationen zur Meisterausbildung in den verschiedenen Berufen gibt es beim Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung, (T 0471 416 980), www.provinz.bz.it/meister.

Berufsspezialisierende Lehre

Mit einem berufsspezialisierenden Lehrvertrag können in allen Sektoren junge Menschen zwischen 18 und 29 Jahren angestellt werden. Haben Jugendliche bereits eine dreijährige Berufsfachschule oder Lehre erfolgreich abgeschlossen, so können sie schon mit 17 Jahren einen solchen Lehrvertrag abschließen. Diese Form der Lehre hat das Ziel, jungen Erwachsenen den Einstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern und sie im Hinblick auf die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes und Betriebs auszubilden. Infos unter www.provinz.bz.it/berufsbildung

Duale Hochschulausbildung

Mit der „Lehre zur Höheren Berufsbildung und Forschung“ können 18- bis 29-Jährige bis zum Hochschulabschluss kommen, z.B. im Studiengang „Logistik- und Produktionsingenieur“ an der Universität Bozen oder im dualen Studienlehrgang beim MCI in Innsbruck.  Aktuelle Informationen gibt es unter https://tinyurl.com/hoehere-lehre

Zweisprachigkeitsnachweis

Wer eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst antreten möchte, muss im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises sein. Je nach Arbeitsstelle sind unterschiedliche Sprachniveaus vorgeschrieben: für Stellen mit Grundschulabschluss das Niveau A2, für Stellen mit Mittelschulabschluss das Niveau B1, für Stellen mit Oberschulabschluss (Matura) das Niveau B2 und für Stellen mit Hochschulabschluss das Niveau C1.

Man kann den Zweisprachigkeitsnachweis auf verschiedenen Wegen erwerben: durch Ablegen der Zweisprachigkeitsprüfung, durch Ablegen eines Sprachzertifikates in einer Sprache und einer einsprachigen Prüfung in der anderen Sprache oder durch die Kombination einer Matura in der einen Landessprache und des Hochschulabschlusses in der anderen. Nähere Informationen  erteilt  die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen (T 0471 413 900, www.provinz.bz.it/bildung-sprache/zweisprachigkeit).


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