14. Immobilien und Vermögensverwaltung
Immobilienvermögen
Rechtliche Grundlage: Art. 30 GvD Nr. 33/2013
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Identifizierungsdaten der in ihrem Besitz befindlichen Liegenschaften sowie die entrichteten oder eingehobenen Miet- oder Pachtzinse.
Dieser Bereich ist nicht Gegenstand der institutionellen Tätigkeit der Körperschaft. Aus diesem Grund wurden diese Informationen absichtlich nicht veröffentlicht.
Für Informationen wird zuständigkeitshalber auch auf die Website der Südtiroler Landesverwaltung unter der Rubrik „Transparente Verwaltung“ verwiesen.
Mietverträge
Rechtliche Grundlage: Art. 30 GvD Nr. 33/2013
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Identifizierungsdaten der in ihrem Besitz befindlichen Liegenschaften sowie die entrichteten oder eingehobenen Miet- oder Pachtzinse.
Dieser Bereich ist nicht Gegenstand der institutionellen Tätigkeit der Körperschaft. Aus diesem Grund wurden diese Informationen absichtlich nicht veröffentlicht.
Für Informationen wird zuständigkeitshalber auch auf die Website der Südtiroler Landesverwaltung unter der Rubrik „Transparente Verwaltung“ verwiesen.