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Katalog der Daten und Metadaten und Datenbanken

Rechtliche Grundlage: Art. 53 Abs. 1 bis, GvD Nr. 82/2005 

Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen, im Sinne des Art. 9 des Legislativsdekrets 33 vom 2013 das Katalog der Daten und Metadaten, die eigenen Datenbanken und die Verordnungen zur Regelung der Wahrnehmung des Rechts auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen.

Das Institut, als Körperschaft der Provinz, stützt sich auf die Dienste, die von der Informatikabteilung zur Verfügung gestellt sind.
Für weitere Informationen wird zuständigkeitshalber auch auf die Webseite der Abteilung Informationstechnik verwiesen.

Ziele der Zugänglichkeit

Die Gesetzesverordnung n. 179/2012, auf „Weitere dringende Maßnahmen für das Wachstum des Landes“, nimmt einige Änderungen um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den Informationstechnologien zu erleichtern.
Insbesondere mit Art. 9, mit dem Titel „Elektronische Dokumente, offene Daten und die digitale Integration“ wird unter anderem die Verpflichtung eingeführt, für die öffentlichen Verwaltungen auf ihrer Webseite die jährlichen Ziele der Zugänglichkeit zu veröffentlichen.

Siehe auch: Agenzia per l’Italia Digitale

Verordnungen

Verordnung zur Regelung der Wahrnehmung des Rechts auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen und der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Dekret des Landeshauptmanns vom 16. Juni 1994, Nr. 21

Verfügbare Online-Dienste

Internetseite AFI

https://afi-ipl.org

PEC-Adressen

Die PEC ist ein zertifiziertes Email-Postfach, welches einem Brief mit Rückantwort gleichgestellt ist. Das bedeutet, dass solche Nachrichten, welche zwischen zwei zertifizierten Postfächern gesendet werden, authentifiziert sind und somit rechtlich gültig sind.

Das Institut verfügt über zertifizierte E-Mail-Adressen (PEC), um laut gesetzlichen Vorgaben, mit anderen Verwaltungen, Bürgern, Unternehmen und Fachleuten zu kommunizieren und den Nutzern zu ermöglichen, ihre Anfragen oder Meldungen direkt zu schicken.

Die institutionelle/betriebliche PEC des Institutes ist afi-ipl@pec.it.

Damit die Kommunikation über PEC Beweiskraft bzw. einen rechtlichen Wert hat, muss diese von einer PEC-Adresse an eine weitere PEC-Adresse erfolgen. Ansonsten werden keine elektronischen Empfangsbestätigungen generiert, welche die Rechtsgültigkeit der Kommunikation zwischen Institutionen und/oder von Privaten an Institutionen bescheinigen.


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