14. Mai 2017

Gerechter oder schlichtweg kompliziert?

Stefan Perini ("Wirtschaft Quer")

In der EEVE soll in Zukunft das gesamte Finanzvermögen erfasst werden.

Die Wohlfahrtssysteme der europäischen Staaten unterscheiden sich in der finanziellen Dotierung, aber nicht nur: Leistungen können beschränkt oder universell gelten, es gibt Sach- oder Geldleistungen, und es kann eine Wohlfahrtsleistung unabhängig vom Einkommen gewährt werden oder nicht.

Die Idee, Wohlfahrtsleistungen an Einkommen und Vermögen zu koppeln, findet in Zeiten knapper Staatshaushalte immer stärkeren Anklang. Das Instrument dafür ist auf nationaler Ebene die ISEE und im Trentino die ICEF. In Südtirol hat man sich für die „Einheitliche Vermögens- und Einkommenserklärung“ (EEVE) entschieden. Mit der EEVE soll die gesamtwirtschaftliche Situation eines Haushaltes abgebildet werden. Dieses umfassende Instrument hat aber seine Schwachstelle in der unvollständigen Erfassung des Finanzvermögens. Das stößt den konföderierten Gewerkschaften seit geraumer Zeit sauer auf.

Dem will die Landesregierung nun Abhilfe leisten: Jeder, der Wohlfahrtsleistungen beanspruche, müsse auch bereit sein, sein Vermögen offen zu legen, denn nur so könne das Sozialbudget möglichst gerecht verteilt werden, lautet die Begründung.
Das stimmt – im Prinzip.

Zu sagen ist aber auch, dass eine einkommensbasierte Zuweisung von Wohlfahrtsleistungen auch immer eine Menge Bürokratie mit sich bringt. Diese muss im Verhältnis stehen zum erwarteten gesellschaftlichen Mehrnutzen. Andernfalls wäre die Abwicklung der EEVE bestenfalls Arbeitsbeschaffung für Beamte, Patronate und Steuerbeihilfezentren.

Zuerst veröffentlicht in „Die Neue Südtiroler Tageszeitung“ vom 13. Mai 2017

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