25. September 2015

Aufhebung Lohnstopp im Öffentlichen Dienst Südtirols [Zoom 03|2015]

Irene Conte

Die Angleichung der Entlohnungen an das heutige Preisniveau kostet 167 Mio. €

Das Verfassungsgericht hat eine Fortsetzung des Lohnstopps im Öffentlichen Dienst für unzulässig erklärt. Somit können die Verhandlungen mit der Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages wieder aufgenommen werden. Das AFI hat berechnet, wie viel die Angleichung der Entlohnungen an das heutige Preisniveau kosten würde.

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