Dank Umverteilung gerechter – allerdings mit Abstrichen
Einkommen
Die Frage der Einkommensumverteilung im Sinne einer gerechteren Gesellschaft, die allen den Zugang zu essenziellen Gütern und Dienstleistungen sichert, damit die Würde des Einzelnen gewährleistet wird, ist ein sensibles Thema, das einer fundierten Analyse bedarf. Der heute veröffentlichte AFI-Zoom, welcher die Daten des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen in den Blick nimmt, beleuchtet einen spezifischen Aspekt dieses Themas: die Besteuerung durch die IRPEF, d.h. die Besteuerung der Einkommen natürlicher Personen. In Südtirol, wie auch im restlichen Italien, hat die sogenannte IRPEF einen unbestreitbaren Umverteilungseffekt. „Betrachtet man jedoch das Steuersystem als Ganzes, so wird dieser Effekt durch verschiedene Faktoren abgeschwächt: durch den regressiven Charakter der Mehrwertsteuer, die geringeren Sozialversicherungsbeiträge für Einkommen über 100.000 € und die höhere Inzidenz von Finanz- und Immobilieneinkünften für den reichsten Teil der Steuerzahler, die mit Steuersätzen zwischen 10 und 26% besteuert werden“, erklärt AFI-Forscherin Maria Elena Iarossi.
Wie es schon fast Tradition geworden ist, hat das AFI | Arbeitsförderungsinstitut auch in diesem Jahr die vom italienischen Wirtschafts- und Finanzministerium (MEF) zur Verfügung gestellten Daten untersucht. Der heute veröffentlichte AFI Zoom Nr. 81 beleuchtet den Umverteilungseffekt des Einkommenssteuersystems in Italien. Ausgangspunkt sind die kürzlich veröffentlichten Daten der Steuererklärungen 2023, die sich auf das Steuerjahr 2022 beziehen. Wie die AFI-Analyse einmal mehr belegt, ist die Einkommensungleichheit nach der IRPEF-Besteuerung geringer als vor der Besteuerung.
Die Verteilung vor und nach der Besteuerung
Die Analyse stützt sich auf die Berechnung des Gini-Index auf das Brutto- und das Nettoeinkommen sowie auf die Differenz zwischen den beiden, den sogenannten Reynolds-Smolensky-Index. Letzterer ist ein Parameter zur Berechnung des Umverteilungseffektes der Steuer. Der Gini-Index misst die Ungleichheit einer Verteilung zwischen 0 (alle haben gleich viel) und 1 (einer hat alles). Der AFI-Zoom zeigt, dass der Gini-Index für das Bruttoeinkommen in Südtirol für das letzte Vergleichsjahr bei 0,461 und für das Nettoeinkommen bei 0,398 liegt. Dies beweist, dass das aktuelle Steuersystem die Verteilung zum Positiven verändert. „Der erfreuliche Wert von 2022 ist jedoch wahrscheinlich noch auf einige Unterstützungsmaßnahmen während der Corona-Pandemie zurückzuführen“, erläutert AFI-Forscherin und Studienautorin Maria Elena Iarossi.
Trotz dieses positiven Ergebnisses muss an dieser Stelle hervorgehoben werden, dass die Bewertung der Verteilung anhand des Gini-Index nicht immer eindeutige Urteile über die Situation der Ungleichheit im Allgemeinen (verstanden als die Kluft zwischen Arm und Reich) zulässt, da er für die Analyse der Verteilung in den Extrembereichen (niedrigste Werte und höchste Werte) nicht geeignet ist. Zu diesem Zweck wäre es sinnvoll, weitere Daten auszuwerten, die es ermöglichen würden, das Gesamteinkommen der ärmsten Gruppen mit dem Gesamteinkommen der reichsten Gruppen zu vergleichen. Leider ist dies mit den derzeit für die Provinz Bozen verfügbaren Daten nicht möglich. Im Falle einer weit verbreiteten Armut könnten diese Indizes in der Tat ein klareres Bild der Situation oder zumindest ihrer Entwicklung im Laufe der Zeit aufzeigen.
Wer die Einkommen erklärt hat
Genau 432.386 Südtiroler Steuerpflichtige haben dem Fiskus im Jahr 2023 ihr Einkommen für das Steuerjahr 2022 erklärt, was einem Gesamteinkommen von 11,8 Milliarden € entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einem Anstieg der Steuerpflichtigen um 8.975 Einheiten (+2,1%) bzw. 0,9 Milliarden € (nominal +8,3%).
Steuerfreibeträge
Im Steuerjahr 2022 konnte jeder fünfte Südtiroler Steuerpflichtige (21,3%, d.h. 91.936 Steuerpflichtige) Steuerfreibeträge vom eigenen Gesamteinkommen in Abzug bringen, was einem Gesamtbetrag von 445 Mio. € oder 4.840 € pro Steuerpflichtigen entspricht. 73,4% der Summe machen Vorsorge- und Fürsorgebeiträge aus, 24,1% die Zusatzvorsorge.
Steuerabsetzbeträge
Nahezu alle Südtiroler Steuerpflichtigen (98,0%, d.h. 423.653 Personen) konnten Steuerabsetzbeträge geltend machen, was die Steuereinnahmen des Staates um insgesamt 887 Mio. € verringerte. Die wichtigsten absetzbaren Ausgaben betreffen die Abzüge für lohnabhängige Arbeit und Pensionen (63,1% aller abzugsfähigen Ausgaben) sowie die Ausgaben für die Renovierung von Gebäuden (17,2%), für verschiedene persönliche Ausgaben – Abschnitt I der Tabelle RP (8,6%) und für Energieeinsparungen (5,0%).
Der AFI-Zoom Nr. 81 „Südtirols erklärte Einkommen im Jahr 2023 – Teil 2: Analyse der Ungleichheiten“ ist dieser Pressemitteilung beigefügt und auf der Homepage des Instituts www.afi-ipl.org abrufbar.
Nähere Informationen erteilt AFI-Forschungsmitarbeiterin Maria Elena Iarossi (T. 0471 41 88 40, maria-elena.iarossi@afi-ipl.org)
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