19. März 2018

Lieber Papi, kennst du deine Rechte?

Vaterschaftsurlaub

Pünktlich zum Vatertag am 19. März erinnert das AFI auch dieses Jahr an die Elternrechte von Vätern. Arbeitnehmer-Vätern stehen 4 Tage verpflichtender und bezahlter Vaterschaftsurlaub zu. Darüber hinaus haben Väter Recht auf freiwillige Karenz für bis zu 7 Monate. „Noch wird der Elternurlaub in der allergrößten Mehrheit der Fälle von den Müttern genommen, aber die Väter, die freiwilligen Elternurlaub beanspruchen, werden mehr und mehr – ihr Anteil steigt konstant und liegt jetzt bei 20%“erläutert  AFI-Vizedirektorin Silvia Vogliotti.

 Zum Vatertag zeigt das AFI | Arbeitsförderungsinstitut die Elternrechte arbeitender Väter auf. Viele Männer, die Vater werden, sind sich ihrer Rechte nicht so ganz bewusst, obschon das wichtig wäre, um in den ersten Lebensjahren des Kindes eine überlegte und von der Mutter mitgetragene Wahl im Teilen der Erziehungslast treffen zu können.

4 Tage voll bezahlter Vaterschaftsurlaub

In der Privatwirtschaft beschäftigte Arbeitnehmer, die im Jahr 2018 Väter werden, genießen 4 Tage gesetzlich vorgeschriebenen und vollbezahlten Vaterschaftsurlaub (2017 waren es nur 2 Tage). Diese 4 Tage Urlaub sind innerhalb der ersten 5 Monate nach der Geburt des Kindes zu beanspruchen. Die 4 Tage Pflicht-Vaterschaftsurlaub, 2013 vom Fornero-Gesetz (Nr. 92/2012) eingeführt, gelten vorläufig und werden von Jahr zu Jahr festgesetzt. Zusätzlich können Papis sich einen weiteren Tag Elternurlaub nehmen, der aber von dem der Mutter abgezogen wird. Damit ist Italien noch weit entfernt von dem, was Europa fordert: Eine Resolution des Europäischen Parlaments von 2010 lud die Mitgliedstaaten der Union ein, Vaterschaftsurlaub für die Dauer von zwei Wochen zu gewähren. „2016 haben in der Region Trentino Südtirol über 2.800 Arbeitnehmer der Privatwirtschaft den Vaterschafts-Pflichturlaub genossen“, berichtet Vogliotti.

Bis zu 7 Monate fakultativer Vaterschaftsurlaub

Mit Gesetz Nr. 53 wurde im Jahr 2000 der fakultative Vaterschaftsurlaub eingeführt. Dieser erlaubt es dem Neo-Papi, sich bis zu 7 Monate beurlauben zu lassen. Zusammen mit dem Mutterschaftsurlaub schauen so 11 Monate Betreuung für das Kind heraus. Der Urlaub kann auch stundenweise beansprucht werden, so dass für Väter auch Teilzeit möglich ist. Allerdings gibt es beim Elternurlaub – gleich ob ihn die Mutter oder der Vater nimmt – je Kind eine Fortzahlung von 30% des Lohns für die ersten sechs Monate Elternurlaub. Meist nimmt diese Zeit die Mutter im Anschluss an ihre fünfmonatige obligatorische Babypause in Anspruch. Da weitere Monate nicht vergütet werden (außer bei niedrigsten Einkommen), versteht man, dass Väter nicht nur rollenbedingt, sondern vor allem auch aus wirtschaftlichen Gründen es schwer haben, für einen Wartestand anzusuchen, der das Familieneinkommen arg vermindern würde.

 Der fakultative Elternurlaub der Papis wächst langsam, aber konstant

2016 haben 1.546 Väter in der Region Trentino Südtirol um fakultativen Vaterschaftsurlaub angesucht. „Wenn der Weg zur Gleichstellung auch über den Vaterschaftsurlaub führt, dann sind wir gut unterwegs, denn die „Papi-Quote“ ist von 13,0% im Jahr 2011 schön langsam bis auf 20,5% im Jahr 2016 gestiegen“, bemerkt Silvia Vogliotti. Bedeutet, jeder 5. freiwillige Elternurlaub wird von Vätern genommen, wenn auch von kürzerer Dauer als jener der Mütter.

Noch nicht zum Appell angetreten sind rund 4.000 Väter in der Region, die noch nie um Vaterschaftsurlaub angesucht haben, obwohl sie das Recht darauf hatten – ein persönliches Recht der Väter seit gut 18 Jahren, als am 8. März 2010 das Gesetz 53 in Kraft trat. Ein Recht, das mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten (wenig oder null Lohnfortzahlung), aber mit kulturellen Stereotypen und Rollenbildern zu kämpfen hat. Auch in der Unternehmenskultur ist Arbeit in Vollzeit und Präsenz am Arbeitsplatz noch immer die Leitvorstellung. Über den Vaterschaftsurlaub hinaus bedarf es deshalb einer Reihe weiterer Maßnahmen und eines langen Atems, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für frischgebackene Väter zu stärken – vom „smart working“ bis zur Teilzeit, von betrieblicher Wohlfahrt bis hin zu Vorbildern.

Stellungnahme von AFI-Präsidentin Christine Pichler

„Die Daten zur Elternzeit für Väter zeigen es klar: die Vereinbarkeit von Arbeit und Kind lastet noch immer auf den Müttern, auch wenn ich positive Anzeichen eines verstärkten väterlichen Engagements sehe. Viele neue Väter widmen sich ihren Kindern, aber nicht alle sind sich ihrer Rechte bewusst. Über Rechte Bescheid zu wissen ist der erste Schritt für wohlüberlegte Entscheidungen in Richtung einer besseren Aufteilung der Erziehungsarbeit. Je mehr Väter bei ihrem Arbeitgeber um Elternurlaub ansuchen, desto weniger werden Väter auf Elternurlaub stigmatisiert und desto mehr gewinnt eine echte familienfreundliche Arbeitsorganisation an Boden.“

Stellungnahme von Landesrätin Martha Stocker

„Der Vatertag ist ein besonderer Anlass festzuhalten, wie sich die Wahrnehmung der Väter in ihrer Elternrolle im Laufe der Zeit verändert hat. Auch für die Väter wird nach und nach die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtiger, die Elternzeit ist ein wertvolles Instrument für dieses Ziel. Folglich begrüße ich die AFI-Initiative sehr, um die Rechte der „neuen“ Väter weiter bekannt zu machen. Die Väterzeit ist ein starkes Signal für die Männer, aber auch für die Unternehmen und für die Zivilgesellschaft in Bezug auf eine stärkere Einbeziehung der Väter in das Aufwachsen und die Erziehung ihrer eigenen Kinder. Eine ausgeglichene Aufteilung der Arbeitszeit und der Familienzeit zwischen beiden Elternteilen bringt Vorteile sowohl für das Kind, aber auch für die Eltern als Individuen und als Paar. Sehr geehrte Neo-Papas: schenken Sie sich eine Freistellung von der Arbeit und genießen Sie eine wertvolle Zeit mit Ihrem Kind“.

Die Präsentation kann hier heruntergeladen werden.

Für weitere Information wenden Sie sich an AFI-Vizedirektorin Silvia Vogliotti (T 0471 41 88 35, silvia.vogliotti@afi-ipl.org).

 

AFI Pressemitteilung |

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