30. März 2022

Qualität vor Eile

Foto: Pexels

Sozialer Wohnbau

Viermal hat sich der im AFI eigens dafür eingerichtete Arbeitstisch „Öffentlicher und sozialer Wohnbau“ getroffen, um den Landesgesetzesentwurf zu durchleuchten. Entstanden ist ein 11 Punkte umfassendes Dokument. Der konkrete Vorschlag der Experten: Abwarten, bis im Mai 2022 die Änderungen am Gesetz ‚Raum & Landschaft‘ verabschiedet sind; in der Zwischenzeit, einen Partizipationsprozess mit den Sozialpartnern anstoßen; auf der späteren, solideren normativen Basis das Gesetz ‚Öffentlicher und sozialer Wohnbau‘ neu aufsetzen. Dazu AFI-Direktor Stefan Perini: „Das geltende Gesetz zum sozialen und geförderten Wohnbau aus dem Jahr 1998 ist zwar reformbedürftig, doch in seinen wesentlichen Zügen funktioniert es. Wir brauchen ein gutes neues Gesetz zum öffentlichen und sozialen Wohnbau, nicht ein unausgereiftes, in aller Eile verabschiedetes“.

Mit dem Ziel, Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten und diese den zuständigen Stellen zu übermitteln, haben sich die Mitglieder des AFI-Arbeitstisches in den letzten 1 ½ Monaten viermal getroffen. Herausgekommen ist ein Dokument („Landesgesetzesentwurf öffentlicher und sozialer Wohnbau. Eine Bewertung in 11 Punkten“), welches den Mitgliedern des IV. Gesetzgebungsausschusses am 29.03.2022 zugeschickt wurde.

Die Hauptanliegen

Die Gesetze ‚Raum und Landschaft‘, ‚Soziales Wohnen‘ und ‚Geförderter Wohnbau‘ müssen wie aus einem Guss geschrieben und optimal aufeinander abgestimmt sein. Grundsatzentscheidungen gehören ins Gesetz, die Feinregelung kann mit Durchführungsverordnung geregelt werden. Der Landesgesetzesentwurf in seiner heutigen Fassung ist zu wenig Gesetz, zu viel Durchführungsverordnung. Die Ziele des öffentlichen und sozialen Wohnbaus müssen an Zielmarken gebunden werden. An diesen lässt sich in der Evaluationsphase der Grad der Zielerreichung ermitteln. Was die befristete Zuweisung von WOBI-Wohnungen anbelangt, herrscht große Skepsis, sowohl inhaltlich als auch bei der praktischen Umsetzung.

Die Experten unterstützen die Absicht, das WOBI aufzuwerten und es zu erneuern, sehen gleichzeitig aber die Gefahr, das Institut mit neuen Aufgaben zu überfrachten. Die neuen Zielgruppen dürften nicht den sozial Schwächeren die Sozialwohnungen streitig machen. Das Berechnungsmodell für den Landesmietzins (der als Grundlage sowohl für den sozialen als auch für den leistbaren Mietzins fungieren soll) muss zusammen mit den Sozialpartnern erarbeitet werden. Mit Blick auf die Ranglisten wünscht man sich keine Tricks, um die Zahl der Anspruchsberechtigten einer Sozialwohnung zu verringern, und kein diskriminierendes Punktesystem. Hier sind grundlegende Korrektive notwendig. Wesentliche Einrichtungen sind bereits im Landesgesetz zu erwähnen und ihre Rolle ist dort zu verankern. Die Übertragung von Sozialwohnungen an die Kinder von Anspruchsberechtigten soll nur unter ganz spezifischen Voraussetzungen möglich sein.

Der AFI-Arbeitstisch

Der AFI-Arbeitstisch „Öffentlicher und sozialer Wohnbau“ besteht aus: Donatella Califano (SGBCISL), Doriana Pavanello (CGIL-AGB), Herbert Schatzer (KVW), Leo Resch (KVW Arche), Luciano Nervo (ACLI), Maurizio Surian (CGIL-AGB & Mieterschutz), Tony Tschenett (ASGB). Koordiniert werden die Arbeiten von AFI-Direktor Stefan Perini.

Dokument: Eine Bewertung in 11 Punkten

Nähere Informationen erteilt AFI-Direktor Stefan Perini (T. 349 833 40 65, stefan.perini@afi-ipl.org).

AFI Pressemitteilung | Wohnen

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