13 Aprile 2013

Rückkehr der Rechtsstaatlichkeit

Stefan Perini ("Wirtschaft Quer")

Über ein Dekret will die italienische Regierung unmittelbar ein Teil der Zahlungsrückstände, die die Öffentliche Hand mit Privatunternehmen angehäuft hat, begleichen. Die Maßnahme hat Signalcharakter.

Ob der wirtschaftliche Effekt so hoch ausfällt wie angekündigt, wird bereits jetzt in Fachkreisen angezweifelt. Viel wichtiger aber das Prinzip. Und dieses ist lobenswert. Die Debatte rund um die schlechte Zahlungsmoral ist nicht neu. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise ist es Mode geworden, etwas später zu zahlen. Insbesondere der Staat nimmt es mit den Zahlungszielen nicht so ernst, was bedeutet, dass man Unternehmen für termingerecht ausgeführte Arbeit zappeln lässt wenn es um die Zahlung geht. Losgetreten wird dabei ein Teufelskreis: Zahlen die eigenen Kunden in Verzug, so wird man früher oder später dazu veranlasst, auch die Rechnungen der eigenen Lieferanten später zu begleichen. Die Tatsache, dass man nicht einmal mit einer „Pünktlichkeit in der Verspätung“ rechnen kann, treibt das Ganze noch zum Paradox. Es gibt Studien die zeigen, dass der Umstand der schwindenden Zahlungsmoral auch der heimischen Wirtschaft stark zusetzt.

Dass Südtirols Unternehmen eine im Schnitt unterdurchschnittliche Eigenkapitalquote und insbesondere kleinere eine fragile Liquiditätssituation aufweisen, ist in Studien, die sich auf die „Vorkrisenzeit“ beziehen, eingehend belegt. Der Zugang zu Darlehen und zu kurzfristigen Finanzmitteln hat sich im Krisenverlauf noch weiter verschärft, zumal die Banken nun (richtigerweise!) bei der Kreditvergabe sehr viel selektiver vorgehen. In einer solchen Konstellation ist Zahlungsverzug für ein Unternehmen der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Auch die beste betriebsinterne Liquiditätsplanung nützt nichts, wenn sie nicht verbunden ist mit Planungssicherheit über das Eintreffen genau dieser Mittel. Und auch der Arbeitnehmer wartet auf den Beitrag für den Kauf oder die Sanierung der Wohnung bzw. auf den Zinszuschuss von Seiten der Öffentlichen Hand.

Hier stelle ich die Frage: Warum soll nicht auch für den Staat gelten, was für den Mitbürger, Arbeitnehmer, Freiberufler oder Unternehmer gilt? Der Staat fordert von den Steuerzahlen absolute Genauigkeit und Pünktlichkeit: wehe man zahlt die Mehrwertsteuer zu spät ein oder versäumt die Akontozahlung bzw. füllt die Steuererklärung unvollständig aus. Insofern kann es auch nicht angehen, dass der Staat Strenge fordert, andererseits aber die eigenen Hausaufgaben nicht macht. Wo bleibt das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, welches besagt, dass die Regeln, die für den Bürger gelten, auch für den Staat greifen? Folgt man dieser Logik müssen Zahlungstermine auch vom Staat mit der gleichen Strenge wahrgenommen werden wie vom Steuerpflichtigen.

Sicher positiv zu werten ist die Tatsache, dass aufgrund einer EU-Verordnung die Pflicht für die Öffentliche Hand eingeführt wurde, Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Im Fall von Verzug steht es dem Begünstigten zu, Verzugszinsen anrechnen.

Die Wiederkehr von Planungssicherheit ist ein wichtiger Baustein für den Weg aus der Krise. Dabei wäre die Idealsituation so einfach: Unternehmen, die für ihre durchgeführten Arbeiten und Aufträge pünktlich und zuverlässig den vereinbarten Geldbetrag erhalten, damit diese, mit derselben Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, ihre Mitarbeiter entlohnen.

Das Dekret, das gerade zur Diskussion steht, mag nicht perfekt sein. Zu bürokratisch, nicht über die volle Schuldensumme angelegt, nur zeitbegrenzt – so die Wortmeldung einiger Entscheidungsträger. Man muss aber auch das zarte Pflänzchen sehen, das gedeiht. Insofern geht die Entscheidung der italienischen Regierung über die rein wirtschaftliche Dimension hinaus: Sie ist ein Gewinn an Rechtsstaatlichkeit.

Articolo già pubblicato dalla „Neue Südtiroler Tageszeitung/Sonntag“. Vai al ritaglio di giornale.

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