Weitere Inhalte – Bürgerzugang

Einfacher Bürgerzugang

Rechtliche Grundlage: Art. 5, Abs. 1 GvD Nr. 33/2013
(1) Jeder hat das Recht, die im Sinne der geltenden Gesetzesbestimmungen veröffentlichungspflichtigen Dokumente, Informationen oder Daten zu beantragen, wenn diese von den dazu verpflichteten öffentlichen Verwaltungen nicht veröffentlicht wurden.
Der Bürgerzugang ist laut Art. 5, Abs. 1 des G.v.D. Nr. 33/2013 i.g.F. ein Recht, welches von jeder Bürgerin und jedem Bürger ausgeübt werden kann, um Informationen und Daten, welche von der öffentlichen Verwaltung nicht gemäß dem oben genannten gesetzesvertretenden Dekret veröffentlicht worden sind, zu beantragen.

Die Anfrage ist kostenlos und kann ohne Angabe einer Begründung erfolgen. Die Anfrage muss per E-Mail dem Verantwortlichen Stefan Perini geschickt werden.
Der Verantwortliche wird innerhalb von 30 Tagen das Dokument, die Information oder die angefragten Daten publizieren und den Antragsteller über die Veröffentlichung informieren mit Angabe des entsprechenden Links.

AFI | Arbeitsförderungsinstitut
Direktor: Dott. Stefan Perini
Landhaus 12 Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen
T. +39 0471 41 88 30
E-mail: info@afi-ipl.org
PEC: afi-ipl@pec.it

Allgemeiner Bürgerzugang

Rechtliche Grundlage: Art. 5, Abs. 2 GvD Nr. 33/2013
2) Der Antrag auf Bürgerzugang bedarf keiner persönlichen Legitimation des Antragstellenden und keiner Begründung, ist kostenlos und muss an den Transparenzverantwortlichen der zur Veröffentlichung laut Abs. 1 verpflichteten Verwaltung gerichtet werden, der dazu Stellung nimmt.
Unter Transparenz versteht man, gemäß gesetzvertretenden Dekret Nr. 33/2013 i.g.F., abgeändert durch das gesetzvertretende Dekret Nr. 97/2016 i.g.F., die vollständige Zugänglichkeit der von der öffentlichen Verwaltung innegehabten Daten und Dokumente und, dass jene Daten und Dokumente, einschließlich jener, für die gemäß geltender Gesetzgebung die zwingendvorgeschriebenen Veröffentlichung gilt, dem Bürgerzugang unterliegen.
Die in der öffentlichen Verwaltung befindlichen Daten und Dokumente auch andere als jene die der Veröffentlichung unterliegen sind somit öffentlich und jeder hat das Recht sie zu erlangen, unter Einhaltung der Grenzen in Bezug auf den Schutz der rechtlich relevanten Interessen.
Das Ansuchen zum Bürgerzugang kann ohne Begründung von jedermann eingereicht werden und muss die angeforderten Angaben der Daten, Informationen oder Dokumente enthalten. Der Antrag kann an die Verwaltung entweder in Papierform oder telematisch übermittelt werden.
Gemäß Art. 5 bis), Abs. 1 und 2 des gesetzvertretenden Dekretes Nr. 33/2013 i.g.F., ist der Bürgerzugang ausgeschlossen, wenn eine konkrete Beeinträchtigung des Schutzes der öffentlichen Interessen besteht, in Bezug auf:

Der Bürgerzugang ist auch ausgeschlossen wenn eine konkrete Beeinträchtigung des Schutzes einer der folgenden privaten Interessen besteht:

Für den Bürgerzugang kann man sich an den Direktor des Instituts wenden:

Dr. Stefan Perini
Landhaus 12 Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
I-39100 Bozen
T. +39 0471 41 88 30
E-Mail: stefan.perini@afi-ipl.org

Das Bürgerzugangsverfahren muss innerhalb von dreißig Tagen nach der Einreichung des Antrages durch eine Mitteilung an den Antragsteller und an eventuelle Drittbetroffene abgeschlossen werden, es sei denn es liegt die eventuelle Aufhebung der Unterbrechung der Frist für den Schutz der Interessen letzterer gemäß der gesetzlichen Bestimmungen vor.
Die Weigerung, die Verschiebung und die Zugriffsbeschränkung des Zuganges müssen gemäß der rechtlichen Bestimmungen mit Bezug auf die festgelegten Beschränkungen in Artikel 5 bis) des obengenannten gesetzvertretenden Dekretes begründet werden. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Weigerung des Zugangs oder Ausfall der Antwort innerhalb von dreißig Tagen, kann der Antragsteller einen Antrag um Überprüfung an den Verantwortlichen der Prävention der Korruption und der Transparenz vorlegen. Dieser entscheidet aus berechtigten Gründen innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen.

Zugangsregister

Keine Zugänge anhängig.


WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner