AFI | Arbeitsförderungsinstitut

Unser Institut

ist seit 1. Jänner 1995 tätig. Getragen wird das Institut von den Gewerkschaften ASGB, CGIL-AGB,  SGBCISL, UIL-SGK, den Sozialverbänden KVW und ACLI sowie vom Land Südtirol. Das Institut ist eine autonome Körperschaft öffentlichen Rechts. Der AFI-Rat legt die strategische Ausrichtung fest, der AFI-Ausschuss ist das beschlussfassende Organ.

Unser Auftrag

Forschung, Beratung, Bildung und Information zur Förderung der Arbeitnehmerschaft Südtirols und im weiteren Sinn der Gesellschaft und Wirtschaft in Südtirol.

Unsere Überzeugung

Arbeit ist weit mehr ist als nur eine Ware. Arbeit ist Lebenssinn. Arbeit schafft Werte. Die Arbeit selbst hat einen unschätzbaren Wert: Von der notwendigen Existenzsicherung bis hin zur beglückenden Selbstverwirklichung.

Unser Ziel

Arbeitswelt und soziale Sicherheiten unterliegen großen Veränderungen. Mit Forschung und Information aus erster Hand wollen wir die Arbeitnehmerschaft begleiten und stärken.

Unser Team

besteht aus festangestellten Mitarbeitern (Landesangestellte), befristeten Mitarbeitern und Praktikanten.

Unsere Leistung

Das Institut stellt der Öffentlichkeit, den Interessensvertretungen und der Südtiroler Landespolitik wissenschaftlich fundierte Analysen, Interpretationen und Handlungsempfehlungen zur Verfügung. Es finanziert sich aus einem Landesbeitrag, Zuweisungen und Beiträgen anderer Körperschaften, Einnahmen aus Dienstleistungen und außerordentlichen Zuweisungen zur Durchführung besonderer Aufgaben.

Praktika im AFI

Praktikanten sind beim AFI sehr willkommen. Wir bieten HochschulabsolventInnen und StudentInnen eines ökonomischen, sozialwissenschaftlichen, juridischen oder pädagogischen Faches die Möglichkeit eines projektbezogenen Praktikums von zwei oder auch mehreren Monaten.

Voraussetzung ist der Abschluss der ersten beiden Studienjahre.

Der Inhalt des Praktikums wird gemeinsam festgelegt. Zur Auswahl stehen die Mitarbeit an unseren laufenden Projekten oder im Bereich Verwaltung.

Die Praktikanten werden von einem Tutor bzw. einer Tutorin begleitet, bei Pflichtpraktika erfolgt dies in Absprache mit der Hochschule.

Derzeit beträgt die Vergütung laut der geltenden Tarife der Südtiroler Landesverwaltung 40 Euro pro Arbeitstag. Essensgutscheine sind vorgesehen.

Kontakt:
Dr. Stefan Perini
stefan.perini@afi-ipl.org


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