21. Private akkreditierte vertragsgebundene Gesundheitseinrichtungen

Rechtliche Grundlage: Art. 41 Abs. 4 GvD Nr. 33/2013
(4) Das Verzeichnis der akkreditierten privaten Sanitätsbetriebe wird jährlich veröffentlicht und aktualisiert. Ebenfalls werden die mit dem Sanitätsbetrieb abgeschlossenen Abkommen veröffentlicht.
Die Informationen zu den privaten akkreditierten vertragsgebundenen Gesundheitseinrichtungen (ehemaliger Art. 41 des GvD Nr. 33/2013) fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Instituts.

Informationen, Daten und Unterlagen des Südtiroler Sanitätsbetriebs siehe:
Südtiroler Sanitätsbetrieb


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