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Ausländischen Pflegekräften steht Mindestlohn zu

Tipp | 01. Juli 2021
Pflege- und Haushaltshilfen, die nach Deutschland vermittelt werden, um dort Senioren zu betreuen, darf nicht weniger bezahlt werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht vor Kurzem in einem Grundsatzurteil (Quelle: Süddeutsche Zeitung)


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