Meldungen von unerlaubten Handlungen (Whistleblowing)

GESETZESVERTRETENDES DEKRET Nr. 24 vom 10. März 2023
„Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und zu den Bestimmungen über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften melden“, erlassen in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/193.

Das Dekret, das am 30. März 2023 in Kraft getreten ist und dessen Bestimmungen am 15. Juli 2023 wirksam geworden sind, hebt die bisherigen nationalen Bestimmungen des Instituts für Whistleblowing auf und ändert in einem einzigen Rechtsakt die Regelung zum Schutz von Personen, die Verhaltensweisen, insbesondere Verhalten, Handlungen oder Unterlassungen melden, die Verwaltungs-, Buchhaltungs-, Zivil- oder strafrechtliche Verstöße gegen nationale oder europäische Vorschriften, sowie gegen den Verhaltenskodex oder andere Disziplinarvorschriften darstellen und das öffentliche Interesse oder die Integrität des Organs beeinträchtigen, sofern die Meldungen auf Tatsachen beruhen.

Zu diesem Zweck hat unser Institut beschlossen, ein von der Firma ReNorm S.r.l. entwickeltes EDV-Instrument namens „ReBlowing“ anzuwenden.
Mehr Infos hier.

Um eine Meldung zu machen, gehen Sie bitte auf den folgenden Link:
www.renorm.it/de/de_reblowing
Code: IPL001RBW
Password: 1rBCxNK6LZUenRY

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