27. Dezember 2017

Das Profil der Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit

„Mit steigender Betriebsgröße, Komplexität der Rechtsform und Innovationsgrad des Sektors steigen in der Regel auch die Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit“, umreißt AFI-Direktor Stefan Perini das Hauptergebnis des jüngsten „AFI-Zoom“. In der fünften Analyse zu den erklärten Einkommen in Südtirol nimmt das AFI einmal mehr die Lohnlandschaft unter die Lupe. In welchen Branchen und Betrieben verdienen Arbeitnehmer mehr als anderswo?  

Im Steuerjahr 2015 wurden dem Fiskus in Südtirol insgesamt 5,4 Mrd. Euro an Einkommen aus unselbständiger Arbeit gemeldet. Aus den insgesamt 253.934 erklärten Einkommen ergibt sich somit für Südtirol ein durchschnittliches Arbeitnehmereinkommen von 21.391 € pro Steuerzahler.

„Die Daten des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, die wir herangezogen haben, sind das Ergebnis einer Verknüpfung der Formulare „Unico“ bzw. „730“ der Steuererklärungen der natürlichen Personen mit der Einheitsbescheinigung CU, die der Arbeitgeber als Steuersubstitut ausstellt“, erklärt AFI-Forscher Luca Frigo. Somit seien auch jene Steuerpflichtigen erfasst, die im fraglichen Jahr keine Einkommenserklärung abgegeben haben, z.B. weil sei davon befreit waren.

„Wenn wir uns die Einkommensprofile der Arbeitnehmer in Südtirol nach Branchen genauer anschauen, dann finden wir die Besserverdiener im Sektor Industrie und zwar in Kapitalgesellschaften mit mehr als 50 Mitarbeitern“, erläutert Frigo. Genau umgekehrt schaue das Profil des Geringverdieners aus: Die Arbeitnehmer mit den im Schnitt kleinsten Einkommen würden in der Landwirtschaft sowie in Kleinstunternehmen – meist Einzelunternehmen – mit bis zu fünf Angestellten arbeiten, so das AFI.

Die Profile dieser „Lohnlandschaft“ geben die Struktur der Arbeitnehmer-Einkommen in Südtirol wieder, aber ohne die Berücksichtigung einzelner Faktoren wie zum Beispiel der Teilzeit- oder Saisonarbeit, wo ein geringeres Jahreseinkommen nicht gleichzeitig ein schlechter Verdienst sei, präzisiert das AFI. Des Weiteren könne man davon ausgehen, dass ein großer Teil von Steuererklärern mit geringfügigem Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit über andere Arten von Einkommen verfügen und somit nicht automatisch als arm zu betrachten seien, so das AFI.

AFI-Zoom Nr. 25 „Südtirols erklärte Einkommen im Jahr 2016 Teil 5: Das Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit

 Nähere Informationen erteilen AFI-Direktor Stefan Perini (T. 0471 41 88 30, stefan.perini@afi-ipl.org) und Forschungsmitarbeiter Luca Frigo (T. 0471 41 88 38, luca.frigo@afi-ipl.org).

 

 

 

 

AFI Pressemitteilung |

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